Die Neuerung steht im Zusammenhang mit der vom Bundesrat am Freitag angepassten Strategie. Die starke Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 veranlasste das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Quarantäne-Regelungen zu ändern. Zuvor war wiederholt von 14 Tagen Isolation die Rede.
Sämtliche Kontaktpersonen von Angesteckten ausfindig zu machen und zu informieren, sei mittlerweile unverhältnismässig, sagte Virginie Masserey, Leiterin der Sektion Infektionskontrolle beim BAG, am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auch müsste ein grosser Teil der Bevölkerung in Quarantäne gesetzt werden.
48 Stunden symptomfrei
Auf das Virus getestet werden nur noch besonders verletzliche Menschen, jene, die im Spital behandelt werden müssten und Personal von medizinischen Einrichtungen. Ist der Test positiv, wird eine Isolierung von mindestens zehn Tagen angeordnet, vom behandelnden Arzt und nicht mehr vom Kantonsarzt.
Nach diesen zehn Tagen kann die Person die Quarantäne verlassen wenn sie 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist. Auf Hygienemassnahmen müssten diese Menschen aber weiterhin achten, weil sie möglicherweise immer noch schwache Dosen des Virus ausscheiden, sagte Masserey.
Der behandelnde Arzt oder die Ärztin muss die Ansteckungskette zurückverfolgen. Nur noch sehr enge Kontakte, also Menschen, die mit der angesteckten Person zusammenwohnen oder intime Kontakte mit ihr gehabt haben, müssen in Quarantäne, für mindestens fünf Tage.
Selbstverantwortung
Nicht mehr getestet wird, wer lediglich schwache Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung und kein besonderes Risiko hat. «Wir appellieren an die Selbstverantwortung», sagte Masserey.
Ein junger Mensch, dem es gut geht, muss sich selbst in die Isolierung begeben. Er darf solange nicht zurück in den Alltag, bis er einen Tag lang keine Symptome mehr gehabt hat, und er muss seine Umgebung auf die Erkrankung aufmerksam machen.
Wenn der Zustand sich verschlechtert, soll telefonisch ein Arzt beigezogen werden. Dieser entscheide dann, ob ein Text gemacht werde, sagte Masserey. Arbeitgeber ruft sie auf, erst ab dem fünften Abwesenheitstag ein Arztzeugnis zu verlangen. Es gelte, eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen zu verhindern. (sda)