Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme dieser und weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Montag mitteilte. Sie treten am 1. August 2021 in Kraft.

Bislang hatten Luftfahrtunternehmen ihr Anrecht auf die Zeitfenster auf den Flughäfen verloren, wenn sie diese nicht zu mindestens 80 Prozent nutzten. Diese Regelung wurden im Zuge der Corona-Pandemie ausgesetzt, weil die Fluggesellschaften aufgrund des Passagierrückgangs so viele Flüge absagen mussten, dass sie die Schwelle von 80 Prozent nicht mehr einhalten konnten. Die neue Verordnung lässt den Luftfahrtunternehmen künftig mehr Spielraum bei der Nutzung dieser Zeitnischen.

Ausserdem hat die Schweiz verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Bei der Luftsicherheit etwa werden die Waren auf dem Luftweg in die EU neu bereits vor dem Verladen in ein Flugzeug einer ersten Risikoanalyse unterzogen, und nicht erst beim Ausladen an der Destination.

Bei der Flugsicherheit können Fluggesellschaften künftig bisherige Trainings und Überprüfungen durch ein Ausbildungsprogramm ersetzen, das auf den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation basiert. Bei diesem Programm sollen nicht mehr die Leistungen bei einzelnen Ereignissen oder Manövern gemessen werden. Viel mehr hat es zum Ziel, die Fähigkeiten einer Pilotin oder eines Piloten hinsichtlich einer Reihe von Kompetenzen zu entwickeln und zu beurteilen.

Ausserdem übernimmt die Schweiz zusätzliche Vorschriften zur Steigerung der Effizienz im Flugverkehrsmanagement. Damit soll die Präzision der Anflugrouten und die Pistensicherheit verbessert werden. Die neuen Bestimmungen treten in der Schweiz am 1. August 2021 in Kraft. (sda/npa)