Das sind primär Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen, wie es weiter heisst.
Die SBB erwarten im laufenden Jahr wegen der Kulanzmassnahmen einen Rückgang der Mieteinnahmen in der Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der SBB-Medienstelle hiess. Insgesamt werden die Mietzinse bei über 1200 Mietverträgen für die
Lockdownphase angepasst. Je nach Nutzung dauert diese Phase vom 17. März bis 26. April, 10. Mai oder voraussichtlich 8. Juni 2020.
Mit dieser Regelung wollen die SBB ihre «Geschäftsmieterinnen und -mieter unterstützen, zu deren Planungssicherheit und Liquidität beitragen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen». Die betroffenen Geschäfte werden in den kommenden Tagen kontaktiert, die Läden müssen die Mietzinsreduktion nicht beantragen.
Wie es weiter heisst, seien die SBB ihren Mietern bereits unmittelbar nach dem Lockdown mit Sofortmassnahmen entgegengekommen. So wurde die Zahlungsfrist für Mietzinse ab März 2020 um 60 Tage verlängert, zudem wurden die Mindestöffnungszeiten für sämtliche Geschäfte aufgehoben.
Die SBB nahmen im letzten Jahr insgesamt rund 550 Millionen Franken an Mieten ein, darin eingeschlossen sind die Mieterträge aus Geschäftsliegenschaften, darunter Läden und Restaurants, Büroflächen und Wohnungen. Wie sich die durch den Lockdown verminderten Erträge auf das Gesamtergebnis der SBB auswirken, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.(sda)