Falls das Gas in der Schweiz im Winter knapp werden würde, könnte der Bundesrat Verbrauchsverbote erteilen. Denkbar wären gemäss dem Grundsatzentscheid beispielsweise das Untersagen von Terrassen-Heizstrahlern oder die Schliessung von Sport- und Wellnessbereichen. Das gab die Landesregierung nach der Bundesratssitzung vom Mittwoch bekannt.
Nächste Woche sollen die entsprechenden Verordnungsentwürfe vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und danach in die Konsultation gehen. Erst danach werden die definitiven Massnahmen beschlossen. Im Falle einer Kontingentierung, die der Bundesrat als Ultima Ratio vorsieht, wären private Haushalte gemäss dem Grundsatzentscheid nicht betroffen. (sda/htr)