Geschäftsbetreiber sollen ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen. Die Regelung gilt für Mieten von bis zu 20'000 Franken im Monat.
Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang ebenfalls von einer Ermässigung profitieren können. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten.
Für Vermieter soll der Bundesrat einen Härtefallfonds von 20 Millionen Franken vorsehen. Bereits getroffene Vereinbarungen zwischen Mietparteien sollen indes ihre Gültigkeit behalten.[RELATED]
Vorläufiges Ende eines Streits
Der Ständerat hiess am Montag die Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) mit diesem Inhalt mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Damit setzte er dem Hin und Her um den Erlass für vom Coronavirus gebeutelte Betriebe ein Ende - zumindest vorläufig.
Eine gleiche Motion hatte vergangene Woche bereits der Nationalrat gutgeheissen, mit 98 zu 84 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die Vorstösse sind allerdings nicht bis ins Detail identisch. Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) stellte fest, dass die Texte sich nicht auf dieselbe Fassung der Covid-Verordnung des Bundes stützten.
Ratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) sagte nach einer vorläufigen Abklärung, die fraglichen Passagen der Verordnung seien in beiden Fassungen dieselben. Sei dies tatsächlich so, gelte die Motion als überwiesen. In der Debatte war die knapp unterlegene Minderheit am Rednerpult übervertreten.
Ohne Politik lösen
Thomas Minder (parteilos/SH) erinnerte an die düsteren Aussichten für die Wirtschaft. «Nur Dummköpfe bleiben in dieser Zeit auf dem hohen Ross sitzen.» Vermieter seien jedoch klug genug, zu erkennen, dass eine harte Haltung Mieter in eine noch schlechtere Lage bringen würde. Unstimmigkeiten könnten auch ohne Politik gelöst werden.
Bis die Gesetzesgrundlage vorliege, würden Verhandlungen über einvernehmliche Lösungen zwischen Vermietern und Mietern blockiert, argumentierten die Gegner zudem. Die Motion sei eine schlechte Lösung und komme zu spät, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Ein Referendum gegen eine Gesetzesvorlage sei nicht auszuschliessen.
Alle Mieter würden über einen Leisten geschlagen, denn auch Büros internationaler Konzerne oder Filialen von Luxusgeschäften könnten erfasst werden, fügte Damian Müller (FDP/LU) hinzu. Ein Rechtsstaat dürfe nicht rückwirkend in Vertragsverhältnisse eingreifen, sagte Martin Schmid (FDP/GR).
Müller forderte politischen Anstand vom Rat: «Wir verteilen gerade Geld von Vermietern, darunter Pensionskassen.» Lehne der Ständerat die Motion ab und passe jene der WAK des Nationalrates an, könne er am Text noch nachbessern.
Klageflut verhindern
Die Motion schlage einen unbürokratischen Weg vor, entgegnete Christian Levrat (SP/FR) namens der Wirtschaftskommission (WAK). Die Vorlage ziele auf Gewerbebetriebe ab und weder auf Anwaltskanzleien oder Luxusketten. Die Swiss Retail Federation sei in einer Umfrage zum Schluss gekommen, dass für vier Fünftel seiner Mitglieder noch keine Lösung gefunden worden sei.
Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) sprach von einer subsidiären Lösung. Diese werde nur angewendet, wenn keine Lösung ausgehandelt werden könne. Ziel der Motion sei gewesen, eine Klageflut zu verhindern, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE), Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes. Mängel an der Mietsache könnten ohne die Motion eingeklagt werden.
«Kantone können Problem schneller lösen»
Die Landesregierung hätte es bevorzugt, dass sich die Mietparteien selbst auf Lösungen verständigen. Mit der Wiedereröffnung werde sich die Lage nach und nach entspannen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Er fragte sich, ob es eine bundesweite Lösung brauche.
«Die Kanone können das Problem schneller lösen.» Ein Gesetzesvorschlag des Bundesrats sei frühestens in der Wintersession behandlungsreif, sagte Parmelin. (sda)