Damit zeichnet sich nach einem wochenlangen Streit um einen Corona-Mieterlass für Geschäfte eine Lösung ab. Die Ständeratskommission hat mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, ihrem Rat eine Motion vorzulegen, die mit jener der Nationalratskommission identisch ist, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Wenn beide Räte den jeweiligen Vorstoss in der Sommersession annehmen, gilt dieser als überwiesen.
Der Vorschlag sei zwar «nicht in allen Punkten perfekt», heisst es in der Mitteilung. Der neue Motionstext enthalte beispielsweise eine höhere massgebende Mietobergrenze als vom Ständerat bisher vorgesehen. Diese Kröte möchte eine Mehrheit aber schlucken.
Eine Kommissionsminderheit lehnt die Motion aus grundsätzlichen Gründen ab. Für sie handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in privatrechtliche Verhältnisse.
Mieterlass von 60 Prozent
Der Kompromiss sieht vor, dass Geschäftsbetreiber ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden, wobei eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten soll. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen.
Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten - falls sie keine einvernehmliche Lösung finden müssen sie allenfalls vor Gericht ziehen.
Konsens herrscht seit längerem darüber, dass der Bundesrat für Vermieter einen Härtefallfonds schaffen soll, die wegen der Mietausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Bereits getroffene Absprachen zwischen Mietern und Vermietern sollen zudem gültig bleiben.
«Seltene Blamage»[RELATED]
Betroffene warten seit Monaten auf ein klares Zeichen aus Bundesbern. Zuerst war eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Taskforce mit sämtlichen Parteien bei der Lösungssuche gescheitert. Dann gab es auch an der ausserordentlichen Session von vergangener Woche keine Einigung.
Das bezeichnete SP-Präsident und -Ständerat Christian Levrat (FR) als «seltene Blamage». Es sei peinlich, eine ausserordentliche Session einzuberufen und es nicht zu schaffen, Lösungen im Mietstreit zu präsentieren.
Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Das Bundesgericht hat sich in betreffenden Fragen noch nicht geäussert. Das könnte auch noch Jahre so bleiben.
SBB gehen in die Offensive
Am Dienstag wurde bekannt, dass die SBB ihren Mietern entgegenkommen: Geschäfte, die wegen der Corona-Krise von behördlichen Schliessungen betroffen sind, zahlen für die Dauer der Bundesmassnahmen keine Miete. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen.
Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen. Ähnliche freiwillige Lösungen hatten in den vergangenen Tagen und Wochen bereits andere Immobilienbesitzer verabschiedet.