Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern. Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.
Das sei mit Blick auf die kommenden Monate gedacht, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Das Parlament tage schliesslich erst in der Frühjahrssession im März wieder.
Ursprünglich waren im Covid-19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen.
Hilfe auch für Kulturschaffende
Zu den Anpassungen des Bundesrats von Freitag gehören noch weitere Anpassungen. So sollen nicht mehr nur Kulturunternehmen ergänzende Ausfallentschädigung beantragen können, sondern auch Kulturschaffende. Das entspricht der Notregelung des Frühjahres, wie Bischof sagte. Der Rat stimmte dem zu.
Ausserdem sollen die Hürden für den Bezug von Hilfen gesenkt werden. Bislang galt ein Umsatzrückgang von 40 Prozent als Bestimmung. Der Bundesrat möchte die Voraussetzungen für den Bezug der Härtefall-Gelder selbst regulieren können und nicht so starr an diese 40 Prozent gebunden sein. So könnten die Bedürfnisse entsprechend der Situation aufgefangen werden, sagte Bundesrat Ueli Maurer. Der Rat folgte diesem Antrag ebenfalls ohne Gegenstimme.
Der Rat ist aber dagegen, dass der Bundesrat spezielle Branchenlösungen auch mit Branchenvertretern aushandeln zu können. Das bedeute ansonsten zu viel Lobbyismus. Er folgte dem Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) mit 27 zu 17 Stimmen, dies zu vermeiden.
Umstrittene Fixkosten
Diese genannten Punkte gehen auf die Änderungsanträge des Bundesrats vom Freitag zurück. Daneben sind noch Differenzen zwischen den Räten offen, die in den vergangenen zwei Wochen nicht bereinigt werden konnten.
Bei den Härtefällen geht es etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Diese Frage soll aber aufgrund der neuen Ausgangslage in der Kommission noch einmal neu diskutiert werden, der Ständerat hat am Montag entsprechend noch keinen Entscheid gefällt. [RELATED]
Neuer Vorschlag für Nationalrat
Der Ständerat machte dem Nationalrat aber auch neue Vorschläge. Dabei geht es etwa um die professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport-Clubs. Ihnen stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Nationalrat wollte als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/19 setzen, der Ständerat das Stichdatum 12. Oktober 2020. Der Ständerat schlägt nun den 13. März 2020 – das Datum, als die Covid-Krise begonnen hat und Fussball und Sportklubs gleichermassen traf – als Stichtag vor, wie Bischof ausführte.
Zahlreiche weitere Punkte wurden noch nicht besprochen, weil der Nationalrat zunächst am Zug ist. Dieser wird sich voraussichtlich am Dienstag mit dem Geschäft befassen. Danach ist wieder der Ständerat am Zug. Bis zu den Schlussabstimmungen muss das Geschäft bereinigt sein, damit es in Kraft treten kann. (sda)