Angesichts der aktuellen Entwicklung will die Ausserrhoder Regierung noch zuwarten mit dem Entscheid, ob das Chlausen stattfinden kann oder untersagt werden muss, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Schon heute sei aber klar, dass eine allfällige Durchführung ganz ohne Publikum stattfinden müsse.
Die Gäste aus nah und fern würden deshalb «eindringlich gebeten, nicht am Alten und Neuen Silvester in den Gemeinden des Hinter- und Mittellandes teilzunehmen», hiess es. Nur so könne die Einhaltung der Pandemie-Vorschriften gewährleistet werden.
Der Kanton und die Gemeinden stehen in Kontakt und haben sich zum Thema bereits ausgetauscht. «Das Chlausen in Coronazeiten zu ermöglichen, würde sehr hohe und anspruchsvolle organisatorische Herausforderungen an die Behörden und alle Mitwirkenden stellen», schreibt der Kanton.
Lage muss sich verbessern
Aus heutiger Sicht müsse sich die Pandemiesituation deutlich verbessern und die Lage entspannen, damit das Silvester-Chlausen stattfinden könne. Voraussetzung sei, dass die strikte Einhaltung der Schutzmassnahmen zu einer positiven Entwicklung führe.
Der Brauch des Silvester-Chlausens in Ausserrhoden ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Unzählige Gäste besuchen jeweils den Neuen (31. Dezember) und den Alten Silvester (13. Januar). Zahlreiche Schuppel (kleine Gruppen) sind jeweils mit Schellen, Rollen und kunstvoll verzierten Kopfbedeckungen unterwegs.
Mit einem «Zäuerli» (Naturjodel) überbringen sie zuerst den Menschen auf den Höfen und in den Aussenbezirken ihre Neujahrswünsche. Danach geht es zum «Chlausen» weiter in die Dörfer. Der Brauch wird im ganzen Hinterland – Urnäsch, Schwellbrunn, Schönengrund, Herisau, Waldstatt, Hundwil, Stein – sowie in Teufen und Bühler gepflegt. (sda)