Tamedia-Zeitungen berichteten am Dienstag darüber, dass das BAG seit Anfang Juni verlange, dass Airlines Tausende von Zetteln mit Angaben zur Person, Reiseroute, Sitznummer und Wohnsitz von in die Schweiz einreisenden Personen sammeln. Diese handschriftlich ausgefüllten Kontaktkarten würden in Kisten 14 Tage lang aufbewahrt und danach vernichtet.
Die Swiss bestätigt auf Anfrage, dass in Absprache mit dem BAG auf jedem Flug nach Zürich und Genf diese Kontaktkarten und dreisprachige Infoblätter zur Quarantäne-Pflicht verteilt werden. Das bringe einen gewissen Aufwand mit sich, die Swiss versuche im engen und guten Austausch mit den Behörden diese bestmöglich zu unterstützen, um die Corona-Pandemie zu bewältigen.
Zahlen zur Menge der Formulare habe man nicht zur Hand, heisst es bei der Swiss. Kurzfristig sei ein Online-Formular technisch und unter Berücksichtigung des Datenschutzes sowie der Verfügbarkeit für die Fluggäste nicht umsetzbar. Die Swiss stehe auch hier im engen Austausch mit dem BAG, um die Prozesse weiter zu optimieren.
Datenschutzrechtliche Fragen
BAG-Sprecherin Katrin Holenstein bestätigt auf Anfrage, dass die Daten der Kontaktkarten handschriftlich ausgefüllt werden müssen. Das BAG prüfe, ob in Zukunft eine elektronische Erfassung möglich sei, dabei müssten aber juristische und datenschutzrechtliche Fragen berücksichtigt werden.
Die Erfassung der handschriftlichen Daten stellt, wie es auf Anfrage heisst, weder für das BAG und noch für die Swiss ein Problem dar. Das BAG kann die Angaben der Passagiere zusätzlich mit den Passagierlisten gegenchecken.
Die Fluggesellschaften sind laut BAG aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Angaben korrekt und vollständig sind. Das BAG fordere von den Airlines jede Woche die Kontaktdaten von rund 20 bis 30 zufällig ausgewählten Flügen. «Spätestens ab nächster Woche sollen auch Kontaktkarten aus Busverbindungen den Kantonen zur Verfügung gestellt werden», sagt die BAG-Sprecherin.
Die Kontaktdaten von quarantänepflichtigen Personen (aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko) werden vom BAG an die Kantone weitergeleitet, diese sind gebeten, die Einhaltung der Meldepflicht bzw. Quarantänepflicht zu überprüfen. Das BAG wertet das Echo der Kantone aus und wird, wie es auf Anfrage heisst, in ein bis zwei Wochen über das weitere Vorgehen entscheiden. (sda)