Das teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitagabend mit. Die verschärften Einreiseregeln gelten demnach ab 20.00 Uhr. Bis zum frühen Abend wurde in der Schweiz allerdings noch kein Fall der neuen Variante nachgewiesen.

Konkret verhängte das BAG einen Einreisestopp für Reisende aus Botsuana, Eswatini, Hongkong, Israel, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika. Ausgenommen sind Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen. Sie müssen einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Dasselbe gilt für alle Reisenden aus Belgien.

Am Samstag passte das BAG die Corona-Testpflichtliste für die Einreise in die Schweiz an: Beim Einsteigen (Boarding) in ein Flugzeug und bei der Einreise in die Schweiz aus Grossbritannien, den Niederlanden, Tschechien, Ägypten und Malawi müssen alle Personen einen negativen Covid-19-Test vorlegen und 10 Tage in Quarantäne, teilte das BAG über den Kurznachrichtenkanal Twitter mit.

Ausdehnung der Test- und Quarantänepflicht
Diese Test- und Quarantänepflicht soll laut dem Bund auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Ausgenommen sind die Nachbarländer der Schweiz.

Einreisende aus Ländern mit der besorgniserregenden neuen Coronavirus-Variante sollen zudem nicht mit dem öffentlichen Verkehr vom Flughafen nach Hause fahren.

Laut BAG gibt die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 Omikron Anlass zur Sorge. Sie weise mehr Mutationen auf, als der Wissenschaft von anderen besorgniserregenden Coronavirus-Varianten bekannt seien.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es bestehe die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam seien, hiess es.

Auffrischimpfung für fast alle
Bei der Auffrischimpfung gegen Covid-19 drückt das BAG nun aufs Tempo. Zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) empfiehlt es diese für alle über 16 Jahre – und nicht mehr länger nur für über 65-Jährige. Die Empfehlung steht im Einklang mit dem Zulassungsentscheid der Heilmittelbehörde Swissmedic, wie das BAG am Freitag mitteilte. Diese hatte die Auffrischimpfung mit dem Vakzin von Moderna am Freitag für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen.[RELATED]

Bislang haben laut BAG über 350'000 Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Dabei handelt es sich um über 65-Jährige sowie um jüngere besonders gefährdete Personen mit dem höchsten Risiko, schwer zu erkranken. Sie sollen weiterhin prioritär Zugang zur Auffrischimpfung erhalten.

Bei rund 1,2 Millionen Personen über 65 Jahren ist die vollständige Impfung laut BAG sechs Monate her. Für sie soll eine Auffrischimpfung im November oder Dezember erfolgen.

Die sogenannte Booster-Impfung soll frühestens sechs Monate nach vollständiger Impfung erfolgen. Ziel der BAG- und Ekif-Empfehlung ist es, eine Überlastung der Gesundheitsversorgung zu verhindern. (sda/npa)