Mit der neuen Weinverordnung setzt der Kanton das Bundesgesetz über die Landwirtschaft um. Da der Weinbau in Ausserrhoden von geringer Bedeutung ist, wurde mit der Ausführungsgesetzgebung zugewartet, bis der Kanton St. Gallen seine Bestimmungen erlassen hat. Die beiden Kantone arbeiten in der Weinwirtschaft eng zusammen.
In Ausserrhoden werden zurzeit im Vorderland, in den Gemeinden Lutzenberg, Walzenhausen, Wolfhalden und Heiden, rund 420 Aaren Wein angebaut. Davon sind107 Aaren Weisswein und 313 Aaren Rotwein. Eine Firma allein produziert auf 263 Aaren. Dazu kommen sieben weitere Weinproduzenten mit zwei bis 42 Aaren Reben.
Kein ordinärer «Landwein»
Die Verordnung enthält Regelungen über Rebpflanzungen, Erneuerung von Rebflächen, Rebbaukataster, kontrollierte Ursprungsbezeichnung, zugelassene Rebsorten, Anbaumethoden, Verfahren und systematische Weinlesekontrolle.
Würde Ausserrhoden keine Ausführungsbestimmungen über die Anforderungen an die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (Appellation d'Origine Controlée, AOC) erlassen, bestünde die Gefahr, dass Wein von Ausserrhoder Winzern zu ordinärem «Landwein» deklassiert würde.
Um die Auszeichnung AOC zu erhalten, müssen ein bestimmter natürlicher Mindestzuckergehalt pro Rebsorte und ein Höchstertrag pro Fläche eingehalten werden. (npa/sda)