Die von der Berner Regierung beschlossene zentrale Datenbank für Restaurantbesuche beschäftigt das Bundesgericht. In Lausanne ist eine Beschwerde gegen den entsprechenden Passus der kantonalen Covid-19-Verordnung eingereicht worden.
Gundekar Giebel, Mediensprecher der bernischen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), bestätigte am Freitag auf Anfrage eine entsprechende Meldung auf der Online-Seite von «20 Minuten». Diese Beschwerde gebe es. Zum Inhalt und zum Urheber der Beschwerde konnte Giebel aber keine Angaben machen.
Laut dem Newsportal handelte es sich um einen Anwalt aus Thun, von dem die Zeitung nur die Initialen angibt. Im Artikel steht, dieser Jurist halte die neue Berner Regelung, welche laut Giebel schweizweit einzigartig ist, für «rechtsstaatlich höchst bedenklich».
Der Kanton Bern dürfe nicht anordnen, dass die Daten von Restaurantgästen auf diese Weise gesammelt würden. Für diese Angelegenheit sei der Bund abschliessend zuständig. Auch fehle eine formell-gesetzliche Grundlage. Die zentrale Registrierung in einer Verordnung zu verankern, sei unzulässig und unverhältnismässig.[RELATED]
Kanton will Contact Tracing erleichtern
Seit dem 10. Mai müssen Restaurantbetreiber im Kanton Bern die Daten ihrer Gäste in eine neue, zentrale Datenbank eingeben. Zahlreiche Restaurantgäste erledigen dies allerdings selbst – mit Hilfe einer Handy-Applikation. Auf dieser Applikation muss man sich zuerst registrieren. Anschliessend reichen ein paar Klicks, um anzugeben, wann man im Restaurant X angekommen war und wann man ging.[RELATED]
Der Kanton Bern will möglichst lückenlos wissen, wer wann auf Restaurantterrassen sass, um im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus die Arbeit des sogenannten Contact Tracings zu erleichtern, also der Rückverfolgung von Kontaktpersonen bei erkrankten Personen. Das Berner Contact-Tracing-Team kämpfte bisher oft mit Schwierigkeiten bei Restaurantbesuchern.
Widerstand der Berner Gastronomen
Wie GSI-Sprecher Giebel am Freitag weiter sagte, ziehen die meisten bernischen Restaurantbetreibenden beim Erfassen der Gästedaten mit. Allerdings wurde vor einigen Tagen bekannt, dass das Kollektiv Gastrostreik Bern zu einem «Datenstreik» aufrief.
[IMG 2]Das Kollektiv von Berner Gastronomen schrieb in einer Mitteilung, dass man nicht bereit sei, einen «massiven, datenschützerisch äusserst bedenklichen Einschnitt in die Privatsphäre unserer Gäste zu akzeptieren». Zwar brauche es das Erfassen von Kontaktdaten als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Doch müsse es ein praktikables und datenschützendes System sein mit einer «echten» Sicherheit gegen Missbrauch der Daten.
Gastrostreik wehrt gegen die kantonale Auflage, dass die Restaurantbetreibenden zur Datenaufnahme für das Contact Tracing verpflichtet und bei einer Missachtung gebüsst werden. Die Eigenverantwortung für das korrekte Eintragen in Contact Tracing-Systemen liege bei den Gästen – analog einer Self-Checkout-Kasse bei den Detailhändlern. Es sei nicht Aufgabe der Gastrobetreibenden ‹Polizei› zu spielen. «Wir wollen unseren Gästen – besonders auch in Krisenzeiten – ein schönes Erlebnis bieten». Die vom Kanton geforderte Überprüfung sei «kein gangbarer Weg» – weder für die Betreibenden noch deren Personal, so das Kollektiv. (htr/npa)