Grossräte aus den Städten Bern, Biel und Thun wollten den «Umweg» über die Regierungsstatthalterämter vermeiden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine kommunale Angelegenheit wie Überzeitbewilligungen nicht auf Gemeindeebene geregelt werden könnte, erklärte David Stampfli (SP/Bern).
Der Thuner Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) plädierte für eine Beseitigung von «Doppelspurigkeiten». Heute sei den Gesuchstellern, etwa bei einer Überzeitbewilligung, nicht immer klar, wer zuständig und wer verantwortlich sei.
Die Mehrheit wollte aber an der heutigen Regelung nichts ändern. Andreas Hegg (FDP/Lyss) sah in der Bewilligung durch die Regierungsstatthalter die «richtige Flughöhe». Auch sei zu befürchten, dass es bei einer kommunalen Zuständigkeit zu Befangenheit kommen könnte.
Die Kompetenzverschiebung hätte freiwillig sein sollen. Kleinere Gemeinden sollen diese Kompetenz beim Regierungsstatthalteramt belassen können. Diese unterschiedliche Kompetenzen hätte nach Sicht der Ratsmehrheit aber das Prinzip der Rechtsgleichheit in Frage gestellt. (sda)