Mit der zunehmenden «Mediterranisierung» sei auch eine flexiblere Gestaltung der Gastro-Aussenflächen gefragt – etwa mit Bistrotischen, Stehtischen oder Lounge-Möbeln – teilte der Gemeinderat am Donnerstag mit.
Neu dürfen Gastrobetreiber auf den bewilligten Aussenflächen zum Beispiel eine Buffetanlage betreiben oder Bar-Elemente aufstellen, sofern gewisse Voraussetzungen eingehalten werden, etwa die Hygienevorschriften.
Die neuen Leitlinien entsprechen laut Gemeinderat der «gelebten Praxis» und erhöhten die unternehmerische Freiheit. Gleichzeitig solle das Stadtbild erhalten bleiben. (sda)
Leitlinien für gastgewerbliche Bewirtschaftungsflächen im öffentlichen Raum