Das am Dienstag vorgelegte Schutzkonzept, welches die Branchenorganisationen nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und unter Einbezug der Sozialpartner erarbeitet haben, sah vor, dass die Gäste verpflichtet sind dem Restaurant ihre Kontaktdaten anzugeben. Dies stiess bezüglich Datenschutz auf grosse Kritik.
Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich, sagte Lobsiger, eidgenössischer Datenschutzbeauftragter (Edöb), laut Meldungen in der «Neuen Zürcher Zeitung», dem «Blick» und «Le Temps». Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität seien zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien.
Die Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sich Lobsiger für Freiwilligkeit ausspreche, da momentan keine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein Obligatorium vorhanden sei. Lobsiger habe gegenüber dem Bundesrat kein Vetorecht.
Er könne nicht ausschliessen, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht aber noch schaffen könnte, sagte Lobsiger weiter. Darüber wäre er jedoch nicht sehr glücklich. Datenschutz und Transparenz seien keine Gegensätze.
Casimir Platzer, Präsident des Branchenverbandes Gastrosuisse, bestätigte gegenüber Keystone-SDA Gespräche mit dem Innenministerium von Bundesrat Alain Berset – man habe sich am Donnerstag auf Freiwilligkeit geeinigt. Die Gäste werden gebeten Kontaktdaten anzugeben, sie seien aber nicht verpflichtet dies zu tun, so der oberste Schweiz Wirt. Das Schutzkonzept der Gastrobranche wurde am Freitag diesbezüglich angepasst.
Lobsiger zufrieden mit Contract Tracing[RELATED]
Lobsiger zeigte sich im Weiteren gegenüber «Le Temps» zufrieden, wie das die Schweizer Contact-Tracing-App angedacht sei, das derzeit von der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne (EPFL) entwickelt werde. «Bisher ist alles, was wir gesehen haben, akzeptabel». Das System sei dezentralisiert, wahre die Anonymität und sei freiwillig.
Der Bund hatte die Datenpflicht in den Restaurants mit dem Contact Tracing begründet, der lückenlosen Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Die Gastgewerbe-Verbände hatten daraufhin ihre Schutzkonzepte verfasst. Was der Bund nicht bedacht hatte, war der Datenschutz. (sda)