Der Bundesrat will der Wirtschaft genügend Zeit einräumen, die Umsetzung des totalrevidierten Datenschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung vorzubereiten, schreibt die Landesregierung. Deshalb wird das neue Datenschutzrecht erst per 1. September 2023 in Kraft treten, wie der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden hat.
Den Ergebnissen der Vernehmlassung habe der Bundesrat mit Änderungen bei den Ausführungsbestimmungen Rechnung getragen, hiess es weiter. So wurden unter anderem Private von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit.
HotellerieSuisse unterstützt die Mitglieder bei der Umsetzung
Das Parlament hatte die Revision im September 2020 verabschiedet. Ziel ist insbesondere, die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht und damit die Anerkennung der Schweiz durch die Europäische Union als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau sicherzustellen. Diese Anerkennung wird derzeit überprüft. Zudem geht es laut Bundesrat darum, der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Es sei für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zentral, dass Daten aus EU-Staaten auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen in die Schweiz übermittelt werden könnten, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.
Lesen Sie hier, wie HotellerieSuisse die Mitglieder im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht unterstützen wird. (htr/stü)