Damit bleiben namentlich das Verbot spontaner Zusammenkünfte von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum sowie die Begrenzung auf 100 Personen in Bars und Nachtclubs bestehen. Bestätigt hat der Staatsrat auch den Weiterbetrieb der vier Gesundheitskontrollpunkte.
Zudem wird die Bereitschaft in den Spitälern bis Ende November aufrecht erhalten, um die Kapazitäten bei einem möglichen Anstieg von Covid-19-Patienten zu garantieren.
Weiter forderte die Kantonsregierung die Tessiner Bevölkerung auf, die seit dem 1. Oktober geltenden Bestimmungen für die Durchführung von Anlässen mit über 1000 Personen genauestens einzuhalten und generell in allen Situationen des täglichen Lebens weiterhin die behördlichen Anweisungen zu befolgen.
Am 18. September hatte die Tessiner Kantonsregierung die Bestimmungen für die Altersheime gelockert. Für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Zudem hat die Regierung ihren Bericht ans Kantonsparlament übermittelt, der aufzeigt, weshalb sie den Notstand ausgerufen und einen kantonalen Krisenstab eingesetzt hat. Der Bericht zeigt auch auf, welche Mittel der Kanton für die Bewältigung der Covid-19-Krise zur Verfügung gestellt hat. (sda)