Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, aber auch Nichterwerbstätige haben in der Schweiz Anspruch auf Familienzulagen. Der Anspruch gilt für jedes einzelne Kind. Die Zulagen werden gemäss einer strengen Reihenfolge der Anspruchsberechtigten entrichtet: Vater, Mutter, Inhaber und Inhaberinnen der elterlichen Sorge oder weitere Berechtigte. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) legt Mindestbeträge für…