Nicole Brändle Schlegel ist Leiterin Arbeit, Bildung, Politik bei HotellerieSuisse.
HotellerieSuisse hat die Debatte zu wirtschaftlichen Härtefällen früh und entscheidend geprägt. Die vielen direkten Gespräche mit Entscheidungsträgern haben den Druck erhöht und dazu beigetragen, dass der Bundesrat jetzt schnell vorwärtsmacht. Dabei gilt es zu betonen, dass die Härtefallhilfe ausschliesslich für vor der Krise gesunde Betriebe vorgesehen ist, welche klar definierte Kriterien erfüllen. HotellerieSuisse hat stets darauf hingewiesen, dass durch die Härtefallhilfe keine Strukturerhaltung betrieben werden soll.
Bevor die Hilfe tatsächlich greifen kann, sind allerdings noch wichtige Anpassungen nötig. So reichen die vorgeschlagenen je 200 Millionen Franken von Bund und Kantonen für alle betroffenen Betriebe bei weitem nicht aus, um die entstandenen Verluste zu lindern. Wir fordern für die Beherbergungsbranche insgesamt 500 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen. Damit die Hilfen in dieser Form rechtzeitig ankommen, muss der Bundesrat dem Parlament die nötige Anpassung des Covid-Gesetzes per dringlichem Verfahren in der Dezembersession vorlegen. Anstelle des vorgesehenen Verteilschlüssels von je 50 Prozent für Bund und Kantone fordern wir zudem, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil auf 80 Prozent erhöht. Ohne diese Anpassung droht die Härtefallregelung zu scheitern, weil viele Kantone mit einer Leistungsbeteiligung von 50 Prozent finanziell überfordert sind. Weiter muss der Bund die Kosten vorerst voll übernehmen, damit die Kantone mehr Zeit für die Schaffung der kantonalen Gesetzesgrundlagen erhalten.
Was in der Debatte um Unterstützungshilfen für die Hotellerie oft vergessen geht: Jedes vor der Krise gesunde Hotel, das wir jetzt vor dem Konkurs bewahren, ist eine Investition in die Zukunft, in systemrelevante Strukturen und in die Lebensgrundlage vieler ländlicher Regionen.
Wenn die Härtefallhilfen mit den geforderten Anpassungen noch dieses Jahr umgesetzt werden, vermögen sie eine Konkurs- und Kündigungswelle abzufedern, welche bereits eingesetzt hat. Bei einer weiteren Verschärfung der Lage steht nichts Geringeres als die Tourismustradition der Schweiz auf dem Spiel. Deshalb fordern wir in einem neuen Positionspapier, dass neben den Härtefallhilfen weitere Unterstützungsleistungen aufgesetzt werden. So sollen unter anderem Covid-Kredite wieder eingeführt und das vereinfachte Verfahren bei der Kurzarbeit über 2020 hinaus verlängert werden. Wenn die Krise noch länger anhält, müssen Bund und Kantone ausserdem rasch ein touristisches Notprogramm im Umfang von zusätzlich mindestens 500 Millionen Franken aufsetzen. Damit sollten insbesondere nicht rückzahlbare Fixkostenzuschüsse an notleidende Betriebe finanziert werden. Anspruchsberechtigt soll sein, wer eine bestimmte Verlustschwelle überschreitet. In Österreich und Deutschland sind ähnliche Hilfen bereits umgesetzt.
Die Schweiz muss bei Bedarf rasch handeln, damit das touristische Erbe unseres Landes nach der Krise weitergeführt werden kann.