Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat zwei Richtlinienmotionen des bernischen Grossen Rates um, wie Regierungsrat Christoph Ammann (SP) am Donnerstag vor den Medien in Bern bekannt gab. Für die kleineren Unternehmen gelten die gleichen Kriterien und Anforderungen wie bisher für die grösseren. Weiter erhöht der Regierungsrat den Höchstbetrag der Härtefall-Unterstützung von 750'000 Franken auf eine Million Franken. Das gilt für Unternehmen mit Jahresumsätzen unter fünf Millionen Franken.
Der Kanton Bern verzichtet hingegen auf das geplante Bürgschaftswesen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über fünf Millionen Franken, wie Ammann weiter bekannt gab. Die Härtefallhilfe für diese Unternehmenskategorie wird vollständig vom Bund finanziert. Diese Regelung tritt voraussichtlich Ende April 2021 in Kraft.
Neuer Verteiler
Das eidgenössische Parlament hat in der Frühjahrssession 2021 das Covid-19-Gesetz angepasst. Für die Härtefall-Unterstützung, die von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert wird, gilt neu ein Verteilschlüssel von 70 Prozent Bundes- und 30 Prozent Kantonsfinanzierung. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Kantone, die bisher angewendet wurde, gilt nicht mehr.
Der Bund geht davon aus, dass die Bundeshärtefallmittel von 8,2 Milliarden Franken und die Mittel der Kantone von 1,8 Milliarden Franken vorerst ausreichen, um die von den Corona-Einschränkungen stark betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Der Regierungsrat schätzt, dass der Kanton Bern 1,069 Milliarden Franken benötigen wird. Davon trägt der Bund 855 Millionen Franken.
Für den erforderlichen Anteil des Kantons hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 219 Millionen Franken gesprochen und eine erste Tranche von 114 Millionen Franken für den Vollzug freigegeben. Mit diesen Anpassungen will der Kanton laut Amman ein «positives Signal» für die Wirtschaft aussenden. Der Kanton zeige, dass er den vom Bund gewährten Handlungsspielraum voll ausnutze.
1520 positive Gesuche
Gemäss Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann hat der Kanton Bern bisher 1520 Härtefallgesuche positiv beantwortet. Im Durchschnitt wurden rund 70'000 Franken pro Firma ausbezahlt.
132 Gesuche wurden abgewiesen, weitere 440 befinden sich in Bearbeitung. Die meisten Gesuche stammen aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, gefolgt von Verkauf und Handel.
Rund 80'000 Arbeitnehmende sind derzeit im Kanton Bern von Kurzarbeit betroffen. (sda)