Die Pläne für ein neues Transitzentrum für Asylsuchende im Ferienort Laax hatte der Kanton Ende 2012 bekannt gegeben. Seither lassen die Gemeinde Laax und Einheimische um den Bergbahnunternehmer Reto Gurtner nichts unversucht, um die Inbetriebnahme des Asylzentrums nur wenige hundert Meter neben dem touristischen Zentrum des Ferienortes zu verhindern.

Im Juni erliess Laax eine Planungszone über touristisch bewirtschaftete Infrastrukturen, die jegliche bauliche Veränderungen verbietet. Gestützt darauf sistierte die Gemeinde das Baugesuch des Kantons für die Umnutzung des Hotels.Dagegen erhob der Kanton Beschwerde vor Verwaltungsgericht und bekam nun recht, wie dem am Mittwoch publizierten Urteil zu entnehmen ist.

Zweitwohnungsinitiative kein Argument gegen Asylzentrum
Die Gemeinde hatte die Planungszone mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiativebegründet: Im Lichte der neuen Zweitwohnungsregelung des Bundes gelte es, in Laax eine neue Grundordnung zu finden, welche die Erhaltung der touristisch bewirtschafteten Betten sicherstelle.

Diese Argumentation lässt das Verwaltungsgericht nicht gelten. Wegen der Zweitwohnungsinitiative dürfe Laax lediglich eine Planungszone erlassen, welche nur die Umnutzung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen verbiete. Das Gericht weist Laax deshalb an, das sistierte Baubewilligungsverfahren für das Asylzentrum weiterzuführen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden. Wie die Bündner Regierung mitteilte, hofft sie nun aber auf «eine konstruktive Haltung der Gemeinde Laax und eine rasche Erteilung der Baubewilligung», damit der Betrieb des Asylzentrums ohne weiteren Verzug aufgenommen werden könne. Ursprünglich hatte der Kanton das umgebaute Hotel Rustico schon Anfang Juli beziehen wollen. (npa/sda)