Das Verwaltungsgericht hatte Mitte Oktober einer Beschwerde des Kantons stattgegeben und Laax angewiesen, die Einrichtung des Asylzentrums im Gebäude des bisherigen Hotel «Rustico» nicht weiter zu blockieren.
Der Entscheid richtete sich gegen eine von Laax über touristische Infrastrukturen erlassene Planungszone, die jegliche bauliche Veränderungen verbietet. Gestützt darauf sistierte die Gemeinde das Baugesuch des Kantons für die Umgestaltung des Hotels in ein Asylzentrum.
Die Gemeinde hatte die Planungszone mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiativebegründet: Im Lichte der neuen Zweitwohnungsregelung des Bundes gelte es, in Laax eine neue Grundordnung zu finden, welche die Erhaltung der touristisch bewirtschafteten Betten sicherstelle.
Diese Argumentation liess das Verwaltungsgericht nicht gelten. Wegen der Zweitwohnungsinitiative dürfe Laax lediglich eine Planungszone erlassen, welche nur die Umnutzung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen verbiete, befanden die Richter. Das sistierte Baubewilligungsverfahren für das Asylzentrum sei weiterzuführen. (av/sda)