Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist ein Fördermittel des Bundes für die Beherbergungsbranche und berät und finanziert Beherbergungsbetriebe bei Investitionen. Sie darf Darlehen aber nur an Betriebe gewähren, die in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten liegen. Fremdenverkehrsgebiete definieren sich über Saisonalität und Tourismusintensität. Aufgrund dieser Definition sind die grossen Städte und ihre Agglomerationen ausgeschlossen, was jedoch nicht mehr zeitgemäss ist.
Die Bedeutung des Tourismus in den Städten ist hoch. So generiert der Kanton Zürich schweizweit die meisten Logiernächte, welche vor allem in der Stadt Zürich anfallen. Auch eine Saisonalität kann in den Städten festgestellt werden, hervorgerufen durch die Ferienzeiten und durch jährlich wiederkehrende Grossveranstaltungen.
Der Tourismus in Stadtdestinationen hat unter der Corona-Pandemie besonders gelitten und überdurchschnittlich hohe Einbussen verzeichnet, was der Risikobeurteilung der Stadthotellerie enorm geschadet hat. Banken gewichten die Risiken im Tourismus höher, und die Kreditbereitschaft ist gesunken. Die entstandene Finanzierungslücke in den Städten muss auch über die SGH gedeckt werden können.
Gleichzeitig ist eine Aufstockung der SGH-Mittel durch den Bund notwendig.
Es ist aber keinesfalls ein rein konjunkturelles Problem. Besonders unter Druck stehen Familienbetriebe in den Städten: Hotelketten stossen in die Zentren vor, und Banken sind gegenüber kleinen Betrieben risikoaverser, auch wenn diese marktfähig sind. Im Rahmen der nächsten Revision der SGH zeichnen sich neue Leistungen wie Investitionen in Nachhaltigkeit, digitale Infrastruktur sowie Start-up-Förderung ab. Diese Leistungen dürfen den Betrieben in den Städten nicht vorenthalten bleiben.
Die städtischen Individualbetriebe brauchen die gleichen Chancen wie ihre ländlichen Mitbewerbenden, ansonsten drohen mittelfristig die letzten selbstständigen Privathotels aus den Städten zu verschwinden. HotellerieSuisse kämpft mit der Motion «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» für eine Gleichbehandlung der verschiedenen Destinationen. Eine Annahme im Nationalrat in der kommenden Sommersession ist somit ein wichtiges Element zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Städtetourismus. Damit das nicht auf Kosten der Berg- und der ländlichen Hotels geschieht, ist eine Aufstockung der SGH-Mittel durch den Bund notwendig. Da sich die SGH selbst finanzieren muss und nur Darlehen, aber keine A-fonds-perdu-Beiträge spricht, werden dem Bund nur einmalige Kosten entstehen.
Nicole Brändle Schlegel ist Leiterin Arbeit, Bildung, Politik bei HotellerieSuisse