Der Branchenverband Handel Schweiz fordert eine einheitliche Regelung zur Schliessung von Geschäften in den Kantonen wegen des Coronavirus. Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen lösten «Chaos» in den Lieferketten aus.
Gleiches gilt auch für die Hotels. Bei den inzwischen acht Kantonen (TI, BL, JU, NE, GR, GE, VS, GE), welche Schliessungen der Gastronomiebetriebe und auch Hotels anordneten, sind die Auslegungen verschieden.
So müssen etwa im Wallis sämtliche Betriebe bis Dienstagmitternacht schliessen. Ausnahmen gelten für jene Betriebe, die behördlich erlaubte Grenzgänger beherbergen. In Genf, Graubünden, dem Tessin und der Waadt hingegen dürfen die Hotels weiterhin Gäste beherbergen. Unterschiedlich gehandhabt wird jedoch das zusätzliche Angebot.
In Genf sind einzig Übernachtungen erlaubt, Restaurant, Spa- oder Fitnessbesuche in den Betrieben sind untersagt. In Graubünden und Tessin dürfen die Übernachtungsgäste das hauseigene Restaurant, unter den vorgeschriebenen Hygienemassnahmen und Auflagen der zulässigen Personenanzahl von 50, weiterhin besuchen.
Im Tessin würden Saisonhotels, die im April hätten wiedereröffnen sollen, die Eröffnung verschieben, wie Lorenzo Pianezzi, Präsident von HotellerieSuisse Ticino gegenüber RAI sagt.
Die Kantone Baselland, Jura und Neuenburg haben in ihren Mitteilungen vom vergangenen Sonntag gar nicht erst präzisiert, was der Hotelier alles zum Stillstand bringen muss. Die Verunsicherung bei den Hoteliers ist gross.
Der Bundesrat ist nun gefordert, seine Massnahmen im Kampf zur Verbreitung des Coronavirus zu konkretisieren. Heute Montagnachmittag hat er eine weitere Medienkonferenz einberufen. Die Gastgewerbebranche hofft, dass er kantonsübergeordnet einen einheitlichen Beschluss formuliert. htr.ch wird die Medienkonferenz erneut live übertragen. (htr/sda/apa)