Die Regierung Italiens entschied unter der Woche, die Maskenpflicht zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Freien zu beenden.
Draussen müssen die Leute eine Mund-Nasen-Bedeckung nur dann tragen, wenn es zu Menschenansammlungen kommt, wie aus der Anordnung hervorgeht. Bislang galt die Pflicht landesweit draussen wie drinnen, ungeachtet der Corona-Lage vor Ort. In Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Maske weiter aufgesetzt werden.
Ab Freitag öffnen in Italien auch die Diskotheken wieder. Für den Einlass gilt die 2G-Regel – man braucht also einen Genesungs- oder Impfnachweis.
Die Tanzlokale waren im vergangen Jahr lange wegen der Pandemie zu und konnten zwischenzeitlich mit geringerer Auslastung öffnen. Nur die, die überlebt hätten, würden den Betrieb wieder aufnehmen, sagte Maurizio Pasca, Präsident des Unternehmerverbandes Silb, der auch die Disco-Besitzer vertritt, der Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag.
2G-Regel an Touristenorten und in Restaurants
Italien-Urlauber aus EU-Ländern brauchen für die Einreise entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine bescheinigte Genesung von Covid-19. An vielen beliebten Touristenorten wie Museen gilt allerdings die 2G-Regel, ebenso wie in Restaurants und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In Italien ist noch der Notstand in Kraft. Er läuft am 31. März aus. Unklar ist allerdings, ob die Regierung ihn verlängern wird oder auslaufen lässt.
Mit einem Ende könnten auch einige Corona-Beschränkungen ihre Gültigkeit verlieren. Lediglich die Corona-Impfpflicht für Menschen über 50 Jahre verabschiedete die Regierung bis Mitte Juni dieses Jahres. (sda/dpa/npa)