Der Bundesrat begründet die erwartete Aufhebung aller Massnahmen damit, dass es «dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung» in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. «Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich», heisst es im Communiqué vom Mittwoch.

Konkret hat die Regierung beschlossen, die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auf den 1. April aufzuheben. Ferner wird die Covid-App vorübergehend deaktiviert. Die Kosten für repetitive Tests werden nicht mehr übernommen.

Künftig saisonale Corona-Wellen
Trotz der Rückkehr zur sogenannt «normalen Lage» gemäss Epidemiengesetz ist die Pandemie nicht zu Ende. Laut Bundesrat lässt sich deren weiterer Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden, schreibt er: «Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.»

Bis im Frühling 2023 sei nun eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Strukturen müssten soweit erhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte vor allem für Testen, Impfen, Kontaktverfolgung, Überwachung und Meldepflicht der Spitäler.

Verantwortung bei Kantonen
Für die Ziele und genauen Aufgaben dieser Phase hat der Bundesrat ein Grundlagenpapier erarbeitet. Das Dokument geht bis zum 22. April in die Konsultation bei Kantonen, Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen.

Mit der normalen Lage liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ab April wieder bei den Kantonen. So sieht es das Epidemiengesetz vor, welches das Stimmvolk im Jahr 2013 angenommen hat. (sda/stü)

Die wichtigsten Etappen der Pandemie in der Schweiz

Mehr als zwei Jahre hat die Covid-19-Pandemie das öffentliche und private Leben in der Schweiz beherrscht. Immer wieder hat die Pandemie seit dem 25. Februar 2020 Kantone und Bundesrat zu drastischen Massnahmen gezwungen, zwischendurch aber auch vorübergehende Lockerungen erlaubt.

Ein Rückblick:

2020

25. Februar: Erster bestätigter Fall von Covid-19 in der Schweiz

28. Februar: Der Bundesrat verbietet bis zum 15. März alle Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen in der Schweiz.

5. März: Erster Coronavirus-bedingter Todesfall in der Schweiz

14. März: In mehreren Städten kommt es zu Hamsterkäufen. Das Tessin schliesst als erster Kanton alle Restaurants, Bars und Geschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und Apotheken.

16. März: Der Bundesrat beschliesst die Anwendung der Notstandsgesetze und versetzt das Land mit dem ersten Lockdown in den Ausnahmezustand. Schulen und Ausbildungsstätten werden geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen sind verboten.

17. März: Bis auf Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien werden alle Geschäfte geschlossen. Der Bund rät Laien davon ab, Gesichtsmasken zu tragen.

20. März: Versammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten.

16. April: Der Bundesrat kündigt die schrittweise Aufhebung der Lockdown-Massnahmen in drei Etappen an.

11. Mai: Neben den obligatorischen Schulen dürfen auch Läden, Cafés, Restaurants, Fitnesscenter, Bibliotheken und Museen wieder öffnen, falls sie Schutzvorkehrungen getroffen haben. Der öffentliche Verkehr fährt wieder weitgehend nach Normalfahrplan.

6. Juni: Kinos, Theater, Zoos, Skilifte, Campingplätze, Schwimmbäder und nachobligatorische Schulen können den Betrieb wiederaufnehmen. Die 30-Personen-Grenze für Veranstaltungen wird durch eine 300-Personen-Obergrenze ersetzt.

22. Juni: Der Bundesrat kündigt weitere Lockerungen an: Versammlungen von bis zu tausend Personen sind unter Einhaltung von Schutzkonzepten erlaubt. Weitere Einschränkungen werden für Gaststätten und Diskotheken aufgehoben.

1. Juli: Der Bundesrat ordnet eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr für Personen ab zwölf Jahren an. Die Pflicht gilt ab 6. Juli in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen.

1. Oktober: Grossanlässe mit über tausend Personen sind wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen.

19. Oktober: Die zweite Welle: Die Maskentragpflicht wird ausgeweitet auf alle geschlossenen öffentlichen Innenräume, einschliesslich Bahnsteige, Bushaltestellen und Flughäfen.

23. Oktober: Zahlreiche Kantone fahren angesichts weiter steigender Fallzahlen die Freizeitaktivitäten und das Privatleben massiv herunter und dehnen die Maskenpflicht aus.

28. Oktober: Der Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen um einen zweiten Lockdown zu verhindern, unter anderem die Zulassung von Schnelltests, eine Maskenpflicht im Freien, das Verbot von privaten Treffen mit mehr als zehn Personen und die Schliessung von Discos.

12. Dezember: Auf Anordnung des Bundesrates werden schweizweit Restaurants, Bars, Geschäfte, Märkte, Museen, Bibliotheken, Freizeit- und Sportzentren zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens geschlossen.

22. Dezember: Schweizer Skigebiete dürfen mit kantonaler Genehmigung öffnen. Die Nachbarländer, mit Ausnahme von Österreich, schliessen ihre Skigebiete. Sport-, Kultur- und Freizeitzentren und Zoos müssen schliessen.

23. Dezember: Impfstart in der Schweiz: Als erste Person wird eine 90-jährige Frau im Kanton Luzern geimpft.

2021

18./19. Januar: Strengere Schutzmassnahmen treten in Kraft. Unter anderen müssen Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, schliessen.

1. März: Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken dürfen wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche Sport-und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.

19. April: Veranstaltungen mit Publikum sind trotz dritter Welle unter Auflagen wieder möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.

31. Mai: Restaurants können ihre Innenbereiche mit Schutzkonzepten wieder öffnen; die Maskenpflicht am Tisch wird aufgehoben, und auf den Terrassen sind sechs statt vier Personen pro Tisch erlaubt. Auch bei Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es Lockerungen. Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.

26. Juni: Die Massnahmen gegen das Coronavirus werden stark reduziert und vereinfacht. Unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien werden aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden.

13. September: Vierte Welle: Im Innern von Restaurants, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine Zertifikatspflicht. Eine Impfung, die Genesung oder ein negativer Test müssen nachgewiesen werden. Der Bundesrat reagiert damit auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.

20. September: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen.

6. Dezember: Fünfte Welle: In der ganzen Schweiz gelten wieder schärfere Corona-Massnahmen. Die Masken- und die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet. Zudem können Betriebe und Veranstalter eine 2G-Regel einführen - nur wer geimpft oder genesen ist, wird eingelassen. Es gilt zudem eine dringliche Homeoffice-Empfehlung.

20. Dezember: Der Bundesrat weitet die 2G-Regel aus. Sie gilt für alle Veranstaltungen im Innern sowie die Innenräume von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben. Wo die Maske nicht getragen oder nicht am Tisch gegessen und getrunken werden kann, etwa an Blasmusikproben oder in Clubs, braucht es zusätzlich einen negativen Test. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser 2G-plus-Testpflicht ausgenommen.

2022

13. Januar: Personen ohne Symptome können sich bereits nach fünf Tagen von einer Corona-Isolation oder -Quarantäne befreien. Der Bundesrat will damit den reibungslosen Betrieb der Wirtschaft sicherstellen.

27. Januar: Die Neuansteckungen erreichen mit knapp 45'000 gemeldeten Coronavirus-Fällen den bisher höchsten Stand.

3. Februar: Der Bundesrat hebt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne auf. Neu gilt eine Homeoffice-Empfehlung. Ausserdem stellt die Regierung umfassende Lockerungen der anderen Massnahmen in Aussicht.

16. Februar: Der Bundesrat hebt die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend auf. Ab dem 17. Februar gibt es keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben. Es bleiben die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die Pflicht für positiv Getestete, sich fünf Tage zu isolieren.

30. März: Der Bundesrat hebt die letzten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auf. (sda/stü)