24 Finalistinnen und Finalisten mixten am 6. Mai in Zürich live vor Publikum um den Titel «Bester Cocktail der Schweiz 2024». Der 33-jährige Flurin Kopp aus dem «Tipsy Tiger» in Zürich überzeugte dabei die Jury mit seiner Cocktailkreation «Gipfelstürmer» und zeitgemässer Nachhaltigkeit.

Überreicht wurde der Wanderpokal vom Vorjahressieger Stylianos Kalemis. Damit bleibt die Siegertrophäe in Zürich. Den zweiten Platz belegte Amandine Chapolard vom «Crapule Club» in Fribourg mit ihrem Drink «Colour in the air». Dritter wurde Kilian Schmied vom Hotel Belvedere in Grindelwald mit seinem Cocktail «Speckerman». [RELATED]

Upcycling-Cocktail
Im ersten Durchgang traten die 24 Teilnehmenden in zwei Gruppen gegeneinander an. Die jeweils drei Erstplatzierten qualifizierten sich für das grosse Finale der besten Sechs.

Im grossen Finale überzeugte die Kreation «Gipfelstürmer» von Flurin Kopp die Jury auf ganzer Linie. In seinem Cocktail kombinierte er nicht mehr ganz so frische Gipfeli mit abgestandenem Champagner und verwandelte sie in einen selbstgemachten Cordial – dazu noch Rye Whisky, Aprikosenlikör, Haseljnusslikör, Aquafaba und als Deko ein aus Gipfeli des Vortages gemachter Caramel Gipfel Chip.

«Mein Gipfelstürmer-Cocktail verkörpert meine Passion fürs Bergsteigen und soll die Möglichkeiten des Upcyclings in der Bar aufzeigen», erklärt Kopp.

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Rangliste Finale

  1. Flurin Kopp, «Tipsy Tiger» in Zürich, mit «Gipfelstürmer»    
  2. Amandine Chapolard, «Crapule Club» in Fribourg, mit «Colour in the air»
  3. Kilian Schmied, Hotel Belvedere Grindelwald, mit  «Speckerman»
  4. Noah Hoffmann, «Werk 8» in Basel, mit «Bananenbieger»
  5. François Bräuning, «Lenox Bar - Zürich Marriott Hotel» in Zürich, mit  «Golden Rye»
  6. Spiros Platnaris, «Das Weisse Schaf» inLuzern, mit «Mandarin Tree»

Für das Competition-Format mit Networking-Area und Tischmesse konnten sich alle in der Schweiz tätigen Barprofis bewerben. Für ihre Drinks mussten sie mindestens ein Produkt eines internationalen und eines Schweizer Herstellers verwenden. Zudem durfte das Rezept maximal eine selbstgemachte Zutat sowie ein Spezial- oder Nischenprodukt enthalten. (mm)