Der Bundesrat am Freitag weitere Verschärfungen der Coronavirus-Massnahmen beschlossen. Ab dem kommenden Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Wo keine Masken getragen oder nicht am Platz gesessen werden kann, ist zusätzlich ein Test notwendig. Auffrischimpfungen sind neu schon vier Monate nach der zweiten Impfung möglich.
Die verschärften Massnahmen dauern bis zum 24. Januar. Auf Schliessungen will die Landesregierung vorerst verzichten.
Von der Verschärfung der Zertifikatspflicht in Innenräumen sind sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen. Es dürfen nur noch Zusätzlich gilt dort für alle eine Masken- oder eine Sitzpflicht. Wer auf die zusätzliche Vorgabe verzichten will, kann freiwillig einen Test verlangen.
Diese sogenannte 2G-plus-Regel ist obligatorisch für Discos, Hallenbäder, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten mit Körperkontakt. Dort erhalten also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten infiziert wurden oder eine Impfung erhalten haben.[RELATED]
Erneute Homeoffice-Pflicht
Der Bundesrat möchte auch die Mobilität weiter reduzieren und hat zu diesem Zweck die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht beschlossen. Diese war in der Vernehmlassung umstritten, für die Regierung aber angesichts der schwierigen Lage alternativlos.
Wenn Homeoffice nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Büro ist. Eine Maskenpflicht gilt auch in Gymnasien.
Lockerung bei den Einreise-Tests
Weiter hat der Bundesrat das Testregime bei der Einreise angepasst. Ab Montag werden bei der Einreise in die Schweiz neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind.
Auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet. (sda/npa)
Massnahmen im Inland
- Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
- Getrunken und gegessen werden darf an solchen Orten weiterhin nur im Sitzen.
- Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G plus).
- Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.
- Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der 2G-plus-Testpflicht ausgenommen.
- Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G plus anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
- Private Treffen drinnen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
- Kinder werden bei privaten Treffen mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von dreissig Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünfzig Personen.
- Grundsätzlich gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht.
- Wo Homeoffice nicht möglich ist, muss in Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maske getragen werden.
- An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen muss im Unterricht eine Maske getragen werden.
Einreiseregeln
Die Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz wird gelockert:
- Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind.
- Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen.
- Ungeimpfte müssen jedoch weiterhin zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise ein zweites negatives Testresultat vorlegen.
Empfehlungen an die Kantone
- Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben.
- Jenen Kantonen, die auf den unteren Schulstufen noch keine Maskenpflicht kennen, empfiehlt der Bundesrat, eine solche einzuführen.
- Zudem empfiehlt der Bundesrat repetitive Tests an Schulen.
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