Den Ausgleichskassen sei bewusst, dass die wirtschaftliche Not der Selbständigerwerbenden und Angestellten mit Erwerbsausfall gross ist, wie die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen am Sonntag gemeinsam mitteilten.

Die Ausgleichskassen setzten alles ihnen Mögliche daran, den Auftrag des Bundesrates vom 20. März so schnell wie möglich umzusetzen. Betroffene sollten möglichst einfach und unbürokratisch Zugang zu den neuen Leistungen haben. Trotzdem müsse der Anspruch auf die Leistungen geprüft werden, so die Ausgleichskassen.

Anspruch haben Selbständigerwerbende, die keine Kurzarbeitsentschädigung geltend machen können, und Eltern, die ihre Arbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Ebenfalls Anspruch haben Personen bei ärztlich angeordneter Quarantäne.

1,5 Mrd. Franken an 160'000 Betroffene
Gemäss Schätzungen des Bundes ist mit über 160'000 Betroffenen zu rechnen. Die Ausgleichskassen gehen im Falle einer dreimonatigen wirtschaftlichen Einschränkung von Auszahlungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken aus.

Für die Beratung und Auszahlung ist immer diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher die Betroffenen ihre AHV-Beiträge abrechnen. Ausgezahlt wird normalerweise nach einem Monat. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass ab Mitte April Gelder fliessen können.

Um die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, sollen ab Montag Informationsmaterial und ein Online-Antragsformular in drei Sprachen im Internet zur Verfügung stehen. Manche Kassen haben auch ihr Beratungsteam für Telefonanrufe verstärkt.

Ebenfalls wird ein Merkblatt zum vorübergehenden Verzicht auf Verzugszinsen aufgeschaltet. Das Beitragsinkasso der AHV wird aufgrund der Massnahmen des Bundesrates entsprechend angepasst.

Firmen, die weniger Löhne auszahlen und Selbständige, die tiefere Einkommen haben, können dies ihrer Ausgleichskasse melden und die Akontozahlungen werden unkompliziert reduziert, wie die Ausgleichskassen mitteilten. (sda)

ahv-iv.ch