Private Treffen mit bis zu fünfzig Personen, Publikumsevents mit maximal 300 Besuchern, Restaurants wieder offen: Ab Montag wird das öffentliche Leben wieder einfacher. Clubs und Discos bleiben vorerst noch geschlossen. Ende Juni soll es weitere Lockerungen geben.
Gesundheitsminister Alain Berset zeigte sich an der Medienkonferenz vom Mittwoch sich optimistisch, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie auch in den kommenden Wochen positiv bleibt. «Unsere Strategie funktioniert».
Trotz mehreren Öffnungsschritten sei seit mehreren Wochen ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Das zeige, dass die Impfkampagne funktioniere und die Schutzmassnahmen von der Bevölkerung eingehalten würden. «Wir konstatieren eine gute Entwicklung, sind aber noch nicht am Ende des Weges», so der Gesundheitsminister.
Der Bundesrat folgte mit seinen am Mittwoch beschlossenen Entscheiden dem Ruf der Wirtschaft und der Kantone und ging im Gegensatz zu früheren Beschlüssen auf deren zahlreichen Forderungen ein. Zudem schliessen die meisten Kantone in den kommenden Tagen die Impfung der besonders gefährdeten Personen ab. Nun beginnt die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält.
«Wir konstatieren eine gute Entwicklung, sind aber noch nicht am Ende des Weges»
Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI
Die lange erwarteten Lockerungen in der Gastronomie
Der von der Regierung aufgezeichnete vierte Öffnungsschritt wird grösser als geplant und endlich dürften auch die Beizer durchatmen: Nach monatelanger Schliessung können Restaurantbetreiber am Montag auch ihre Innenräume wieder öffnen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.
Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
Die Öffnung der Gastronomie sei mit Risiken verbunden, hatte der Bundesrat zu Beginn der Konsultation mitgeteilt. Es sei essenziell, dass die Schutzkonzepte eingehalten würden. Für die Kontrollen sind die Kantone zuständig.
Öffnungspläne für Grossanlässe
Im Weiteren zeichnet der Bundesrat auf, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. Ab dem kommenden Dienstag sind grössere Pilotveranstaltungen wieder möglich. Jeder Kanton kann fünf solche Pilotanlässe bewilligen. Die maximale Anzahl Personen für solche Anlässe in Innenräumen beträgt wie in der Konsultation vorgeschlagen 600 Personen. Im Freien hingegen sollen ab 20. August 1000 statt 600 Leute teilnehmen dürfen.
Ab Anfang Juli wieder eigentliche Grossveranstaltungen erlauben. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt wie vorgeschlagen bei 3000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 statt 3000 Personen stattfinden.
Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen etwa für Open Airs sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske. Der Einlass an diesen Grossveranstaltungen ist vollständig geimpften, von Covid-19 genesenen oder ein negatives Testresultat vorweisenden Gästen vorbehalten. Das Covid-Zertifikat soll dabei zum Einsatz kommen, sobald es vorliegt.
Grössere private Treffen möglich
Auch die Limiten für private Treffen werden von zehn auf dreissig in Innenräumen und von 15 auf fünfzig draussen erhöht. Für diesen Bereich hatte der Bundesrat in der Konsultation zunächst keine Änderungen vorgesehen.
Für Veranstaltungen mit Publikum wie Public Viewings oder Konzerte gilt neu in Innenräumen eine Obergrenze von hundert statt fünfzig Personen und draussen von 300 statt hundert Personen. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden.
Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal fünfzig statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Amateur-Fussballspiele wieder möglich
Weitere Öffnungen betreffen den Amateursport und die Laienkultur, wo maximal fünfzig statt 15 Personen gemeinsam tätig sein dürfen. Publikum ist zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.
Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen. An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal fünfzig Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons.
Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Laut dem Bundesrat wird zudem die Homeoffice-Pflicht in eine -Empfehlung umgewandelt – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.
Gelockerte Quarantäneregeln
Schliesslich werden neu auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen. Voraussetzung ist laut dem Bundesrat eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff.
Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.[RELATED]
Laut dem Bundesrat soll noch vor dem Sommer «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen. Voraussichtlich am 11. Juni sollen die Pläne in Konsultation gehen. Am 23. Juni will der Bundesrat einen Entscheid über das nächste Öffnungspaket fällen, das dann ab dem 1. Juli gelten soll. (sda/npa)