Die Kommission erwartet den Entscheid des Bundesrates zur Anrufung der Ventilklausel am 10. April, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Im Rahmen der Konsultation durch den Bundesrat habe die APK eine intensive Diskussion über die positiven und negativen Folgen einer Anrufung diskutiert.
Ein Konsens für oder gegen die Anrufung sei jedoch nicht entstanden, weshalb sich die APK enthalte und dem Bundesrat alle Optionen offen halte. Die Kommission gehe aber davon aus, dass die Regierung die Erwägungen der Parlamentarier berücksichtige. Einigkeit herrscht in der Kommission laut Mitteilung darüber, dass die EU-Staaten nicht ungleich behandelt werden sollten.
Streit über Berechnung
Die Ventilklausel, welche im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehen ist, ermöglicht bei starker Zuwanderung bis im Juni 2014 Kontingente für die Einwanderung. Sie ist derzeit für die EU-8 aktiviert. Betroffen sind damit Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Wegen der Zuwanderung der letzten Jahre dürften in diesem Jahr die Voraussetzungen – nach Ansicht der Schweiz – erfüllt sein, um die Ventilklausel auch für die «alten» EU-Staaten (EU-17) anzuwenden. Die EU und die Schweiz sind sich aber uneinig über die Berechnungen, die entscheiden, ob die Klausel aktiviert werden kann.
In der Politik ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Die Linke lehnt die Anrufung ab und fordert stattdessen stärkere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ebenfalls ablehnend äussern sich der Wirtschaftsdachverband economiesuisse und der Arbeitgeberverband, zu denen auch hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hoteliers gehört. Zahlreiche Bürgerliche befürworten aber die Massnahme, weil sie damit die Einwanderung beschränken wollen. (npa/sda)