Gesundheitsminister Alain Berset informierte am Freitag die Medien darüber, dass dem Bundesrat das Schutzkonzept, das die Branchenorganisationen nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und unter Einbezug der Sozialpartner erarbeitet haben, vorliege.
Die Verbände HotellerieSuisse, GastroSuisse und Swiss Catering Association haben drei Schutzkonzepte für das Gastgewerbe am vergangenen Dienstag veröffentlicht und den Mitgliedern zukommenlassen.
Wie bereits kommuniziert, sind ab 11. Mai in den Restaurants an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen. Zwischen den Tischen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.
Um auch in den Restaurants das Contact-Tracing zu ermöglichen, sollen von jeder Gästegruppe die Kontaktdaten einer Person erfasst werden. Diese Angaben seien freiwillig, wie der Bundesrat noch einmal betonte. In Kantonen mit Bewirtungspflicht dürften Restaurantbetreiber keine Gäste ausschliessen, die ihre Daten nicht angeben wollen. «Wir haben bisher stark mit Eigenverantwortung gearbeitet, das hat gut funktioniert», sagte Berset.
Dass die Abgabe der Personendaten nicht obligatorisch sind, hatte der Eidgenössische Datenschützer nach Kritik an anderslautenden Plänen bereits am Donnerstag bekanntgegeben (htr.ch berichtete darüber). [IMG 2]
Tracing-App nicht vor Juni
Zudem gab Alain Berset an der Medienkonferenz bekannt, dass ab nächster Woche eine Pilotphase der Corona-Tracing-App startet. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen in der Sommersession vom Parlament verabschiedet werden.
Damit ist klar, dass die Rückverfolgung von Corona-Fällen per App frühestens Ende Juni regulär zum Einsatz kommen dürfte. Die Schlussabstimmungen zu den in der Sommersession behandelten Geschäften finden voraussichtlich am 20. Juni statt.
Gesetzliche Grundlagen zur Proximity-Tracing-App hatte das Parlament in der ausserordentlichen Session in der laufenden Woche verlangt. Es überwies eine entsprechende Motion an den Bundesrat.
Bis zum 20. Mai wird der Bundesrat eine dringende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden, wie er weiter mitteilt. Dazu werde er das Epidemiengesetz entsprechend ergänzen.
Daten nach drei Wochen gelöscht
Vorher wird die von den beiden ETH und vom Bund entwickelte App in einer Pilotphase getestet. Für diese Testphase will der Bundesrat nächste Woche eine befristete Verordnung erlassen. Die App soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Sie soll ihre Nutzer informieren, wenn sie zu lange in der Nähe von infizierten Personen gestanden sind.
Die Nutzung der App ist laut dem Bundesrat freiwillig. Es würden keine Personendaten oder Ortsangaben der App-Nutzer verwendet. Alle Daten der App würden nach 21 Tagen laufend gelöscht. Die App soll nur in der Phase der Eindämmung zum Einsatz kommen. Sie ergänzt das Contact-Tracing, das die Kantone ab nächster Woche wieder flächendeckend durchführen.
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Auch hat der Bundesrat die vor einer Woche beschlossenen Lockerungen bei den Einreise- und Zulassungsbeschränkungen in verschiedenen Verordnungen konkretisiert. Zunächst sollen bereits früher eingereichte Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/Efta-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Auch Gesuche von Personen aus der EU/Efta mit einem Vertrag, der bereits vor der Krise abgeschlossen wurde, sollen geprüft werden.
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für EU/Efta-Staatsangehörige soll zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Kontrollen an der Grenze werden weitergeführt. Grenzübergänge werden in Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden geöffnet und entsprechend kommuniziert. Die Änderungen treten am nächsten Montag in Kraft.
Parallel dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einem Rundschreiben präzisiert, dass die Kantone auch Meldungen für den Stellenantritt von langjährigen Arbeitnehmenden bestätigen können, die jeweils beim gleichen Arbeitgeber in saisonal befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Kantone können zudem neue Meldungen für die kurzfristige Erwerbstätigkeit bearbeiten, die im Sinne eines zwingenden wirtschaftlichen Interesses unaufschiebbar sind.
Schliesslich hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag weiter entschieden, Kitas und Krippen, die wegen der Corona-Krise Ertragsausfälle haben, mit 65 Millionen Franken zu unterstützen. Auch das entspricht einem Auftrag des Parlaments. Der Bundesrat wollte zunächst auf eine entsprechende Finanzspritze verzichten. Nun wird er bis am 20. Mai in einer Verordnung festlegen, wie diese Kita-Hilfe im Detail aussieht. Die Verordnung soll für sechs Monate gelten, rückwirkend ab dem 17. März.
«Man darf sich freuen»
Berset gab auch grünes Licht für Personen ab 65 Jahren und solche mit Vorerkrankungen. Diese dürfen wieder an die frische Luft. «Sie dürften sich wieder normal bewegen – mit der nötigen Vorsicht.»
Die epidemiologische Lage entwickle sich gut. Die Entwicklung sei «absolut zufriedenstellend», sagte der Innenminister. Das Virus sei nach wie vor da, die Krankheitsfälle nähmen aber ab. Deshalb seien Lockerungen auch für Risikopersonen vertretbar. Alle sollten sich aber pragmatisch verhalten.
«Wir kommen in eine neue Phase», sagte der Gesundheitsminister im Hinblick auf weitere Lockerungen ab kommendem Montag. Es gebe gute Nachrichten für die Bevölkerung, die mit dem Sport beginnen oder grössere Einkäufe erledigen wollten. «Man darf sich freuen.» (sda)