Vor den Bundeshausmedien veranschaulichte Finanzministerin Eveline Widmer- Schlumpf das Problem mit einem augenfälligen Beispiel: Wer im Restaurant eine Bratwurst bestellt, zahlt darauf 8 Prozent Mehrwertsteuer, wer die Bratwurst am Grillstand auf der Strasse kauft, nur 2,5 Prozent.
Dies mag auf den ersten Blick unverständlich sein, wie auch die Bundesrätin zugab. Der Grund dafür ist aber rein praktisch: Esswaren vom Take-away lassen sich nicht vernünftig abgrenzen von Nahrungsmitteln, die im Laden gekauft werden. Darum werden sie steuerlich gleich behandelt und zum reduzierten Satz besteuert.
Für Widmer-Schlumpf ist das keine Diskriminierung. Nahrungsmittel seien lebensnotwendige Güter und müssten für alle erschwinglich sein, sagte sie. Der Restaurantbesuch jedoch gehe über den Konsum von Nahrungsmitteln hinaus. Essen und Getränke würden serviert, Tische, Stühle, Toiletten und anderes mehr zur Verfügung gestellt. Deshalb koste eine Mahlzeit im Restaurant auch mehr als am Imbissstand.
Hohe Steuerausfälle
Kopfzerbrechen machen der Kassenwartin des Bundes vor allem die finanzpolitischen Folgen der Initiative. Nach Ansicht des Bundesrats müsste diese umgesetzt werden, indem die Leistungen des Gastgewerbes dem reduzierten Satz unterstellt werden. Das hätte für Bund, AHV und IV Steuerausfälle von bis zu 750 Millionen Franken zur Folge. «Es drängt sich auf, dass wir diese ausgleichen müssen», sagte Widmer-Schlumpf.
Den einzigen «vernünftigen und gangbaren Weg» dafür sieht sie in der Erhöhung des reduzierten Satzes von 2,5 auf 3,8 Prozent und einer leichten Anhebung des Sondersatzes für die Hotellerie. Die Folge wären teurere Lebensmittel und andere Alltagsgüter, was vor allem Haushalte mit bescheidenem Einkommen zu spüren bekommen würden.
Die Verwaltung hat errechnet, dass Monatseinkommen bis 4699 Franken jährlich knapp 80 Franken sparen könnten, falls die Einsparungen einer Steuersenkung vollständig an die Gäste weitergegeben werden. Auf der anderen Seite stehen aber Mehrausgaben für Nahrungsmittel: Unter dem Strich fehlen 42 Franken im Portemonnaie. Profitieren können dagegen Einkommen über 12'500 Franken, die einen kleineren Teil des Budgets für Nahrungsmittel aufwenden müssen.
Die Steuerausfälle könnten auch kompensiert werden, indem der Normalsatz von 8 auf 8,3 Prozent angehoben wird. Widmer-Schlumpf gibt zu bedenken, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre, zudem müssten bei dieser Umsetzung auch Kantone und Gemeinden mit Mehrkosten rechnen.
«Immer, wenn man etwas anpasst, gibt es eine Interessengruppe, die betroffen ist», sagte die Finanzministerin. Und der Einheitssatz, der das Problem nachhaltig lösen würde, sei derzeit politisch nicht mehrheitsfähig.
Schwierige Abgrenzung
Keine Mehrheiten hatten sich auch für eine alternative Abgrenzung zwischen Konsum im Restaurant und dem Kauf von Nahrungsmittel gefunden. Diskutiert worden war die Zubereitung für den Gast, die Temperatur der Speisen beim Verkauf oder die Verwendung von Einweggeschirr. Aber jedes zusätzliche Kriterium hätte neue Probleme nach sich gezogen. «Wir haben es wirklich versucht», sagte Widmer-Schlumpf.
Keine Alternative sieht sie darin, die Steuerausfälle überhaupt nicht auszugleichen. Dies verlangt etwa die SVP, die kein Problem sieht in einem Loch von 750 Millionen Franken bei Bund, AHV und IV. Widmer-Schlumpf erinnerte jedoch daran, dass die Schuldenbremse die Gegenfinanzierung dauerhafter Mindereinnahmen verlange. Zudem drohten Ausfälle auch durch andere Projekte, etwa durch die geplante Unternehmenssteuerreform III.
Der Branchenverband Gastrosuisse, der die Initiative lanciert hatte, äusserte sich bisher nicht zur Umsetzung. Auf Anfrage zeigte sich Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer überzeugt, dass es Möglichkeiten gebe, welche den Konsumenten nicht belasteten. Seine Ideen dazu will er aber erst Ende Woche präsentieren. (sda/npa)
Lesen Sie mehr zum Thema in der htr hotel revue vom 14. August 2014.