Für die neuen EU-Länder (EU-8) wird die Beschränkung für die fünf Jahre gültigen B-Bewilligungen fortgesetzt, wie das Justiz- und Polizeidepartement(EJPD) mitteilte. Der Bundesrat verzichtet hingegen auf eine Beschränkung der Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
Die Kontingentierung auf 2180 B-Bewilligungen für die EU-8-Staaten sowie 53'700 B-Bewilligungen für die EU-17-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern) wird während eines Jahres gelten.
Zuwanderung gesellschaftsverträglich gestalten
Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass die Ventilklausel als eine Massnahme unter vielen anderen dazu beitragen solle, die Zuwanderungwirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten, heisst es in der Mitteilung. Er sei sich bewusst, dass das Instrument der Ventilklausel nur kurzfristig wirken könne und weitere langfristig wirkende Massnahmen notwendig seien.
Die Ventilklausel, die im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehen ist, ermöglicht der Schweiz, die Zuwanderung vorübergehend zu begrenzen. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt.
Mehr Kurzaufenthalter
Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die Klausel für die EU-8-Länder aktiviert, also für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Da sich die Ventilklausel nur auf die fünf Jahre gültigen B-Bewilligungen bezog, begehrten die Bürger aus diesen Staaten mehr Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen).
Die Kontingente für die EU-8-Staaten können ab dem 1. Mai um ein Jahr weitergeführt werden, ohne dass zusätzliche Bedingungen erfüllt sein müssen. Für die EU-17 kann der Bundesrat die Ventilklausel aktivieren, wenn die Zahl der Bewilligungen zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 31. Mai 2013 die Schwelle von 56'268 überschreitet.
Ventilklausel politisch höchst umstritten
Viele bürgerliche Politiker befürworten das Instrument. Damit werde ein Versprechen an die Bevölkerung umgesetzt, argumentieren sie. Die Linke dagegen ist der Ansicht, die Klausel nütze nicht viel. Sie fordert stattdessen stärkere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
Ebenfalls ablehnend äusserten sich der Wirtschaftsdachverband economiesuisse und der Arbeitgeberverband.
In der Hotellerie drohen Personalengpässe
Auch hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, spricht sich gegen die erneute Anwendung der Ventilklausel auf die EU-8-Staaten und insbesondere gegen die Ausdehnung der Ventilklausel auf die EU-17-Staaten aus.
In der Branche werden deutlich mehr Arbeitnehmer aus den alten als aus den neuen EU-Staaten rekrutiert. 91,5 Prozent der 2012 aus Europa ins Gastgewerbe eingewanderten Personen, die eine B-Bewilligung erhalten haben, stammen aus den EU-17-Staaten, vor allem aus Deutschland, Ita-
lien und Portugal (siehe auch Artikel in der htr hotel revue vom 18. April 2013). (npa/sda)
Siehe auch Artikel oben rechts.