Zwar sieht die Exekutive nur punktuell Handlungsbedarf, ist aber einverstanden, mehrere Massnahmen «zu konsolidieren».
Die GPK kam im vergangenen Jahr nach einer Untersuchung der «Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkung» zum Schluss, dass mit der Öffnung des Arbeitsmarktes die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz unter Druck geraten sind.
Sie kritisierte, dass die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden. Der Bundesrat will nun die im vergangenen Oktober präsentierten drei Empfehlungen übernehmen und umsetzen, wie er am Freitag mitteilte.
Kontrolleure professionalisieren und Datenqualität konsolidieren
Erstens will er die 2010 entwickelte «gute und umfassende Strategie» verbessern, indem er die Steuerungsinstrumente konsolidiert. Konkret will er die Vollzugsinstanzen besser kontrollieren, aber gleichzeitig auch deren Professionalisierung fördern und sie vermehrt vor Ort begleiten.
Weiter soll eine Studie bei neu eingestellten Arbeitnehmenden aufzeigen, ob allenfalls Lohnunterbietungen mit der Personenfreizügigkeit in Zusammenhang stehen.
Zweitens soll die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen auf Bundesebene und den kantonalen Behörden konsolidiert werden.
Drittens will der Bundesrat die Datenqualität konsolidieren, auf welche er seine Kommunikation stützt. Zwar sei die Geschäftsprüfungskommission bei dieser dritten Empfehlung von falschen Annahmen ausgegangen, dennoch werde die Qualität der Daten durch die geplante, proaktive Aufsicht über die Vollzugsorgane verbessert.
Für die verstärkte Unterstützung der Arbeitsmarktinspektoren und der Audits der 26 Kantone und 70 paritätischen Kommissionen veranschlagt der Bundesrat vier zusätzliche Stellen, die im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geschaffen werden müssen, da dieses für die Umsetzung verantwortlich ist.
Aufgrund ihrer Evaluation hatte die GPK zudem ein Postulat formuliert, das die Prüfung gesetzlicher Lücken fordert. Der Bundesrat hat diesbezüglich eine Gesetzesänderung ausgearbeitet, um den Geltungsbereich des Gesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden auf Schweizer Arbeitgeber auszuweiten. Auch ist er bereit, die Problematik der Subunternehmerketten zu prüfen, da bei diesen eine Missbrauchsahndung derzeit schwierig ist.
Angesichts dieses Erfolgs ist GPK-Präsident Ruedi Lustenberger (CVP/LU) «grundsätzlich zufrieden» mit der Stellungnahme des Bundesrates. Die Reaktion zeige auch, dass die GPK den «Finger auf die richtige Stelle» gelegt habe, sagte er auf Anfrage. «Die Kritik an der GPK-Untersuchung liegt in der Natur der Gewaltenteilung.»
Dezentralisierung gewollt
Der Bundesrat verwehrt sich der Kritik, dass aufgrund des Steuerungsdefizits und der fehlenden Definition des Begriffs «Lohnunterbietung» die Umsetzung von flankierenden Massnahmen uneinheitlich ausfalle. Der dezentralisierte Vollzug sei gewollt.
Der Bund fordert aber in diesem Zusammenhang von den kantonalen Behörden eine transparente, systematische Methodik von der Feststellung von Lohnunterbietungen bis hin zu allfälligen Sanktionen.
Kritik der Gewerkschaften
Sowohl die SVP als auch die SP und die Gewerkschaften äussern in Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit immer wieder Kritik. Während die SVP den freien Personenverkehr mit der EU generell in Frage stellt, verlangen SP und Gewerkschaften bessere Massnahmen gegen Lohndumping sowie Mindestlöhne.
Diesen Frühling will der Bundesrat entscheiden, ob er die Zuwanderung vorübergehend beschränken will. Laut Bundesrat Johann Schneider-Ammann sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Ventilklausel gegeben.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet es als «positiv», dass sich der Bundesrat bereit erklärt hat, die Probleme anzugehen, wie er am Freitag mitteilte. Die Beschlüsse reichten jedoch nicht aus, den Grundsatz, dass «in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen», durchzusetzen.
Der Lohndruck bei Neueinstellungen nehme wegen des überbewerteten Frankens zu. «Um Lohndumping in diesem Bereich zu bekämpfen, braucht es zusätzliche gezielte und konsequente Kontrollen vor Ort», fordert der SGB. (npa/sda)