Grund ist das revidierte Raumplanungsgesetz, das 2013 an der Urne angenommen und am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden ist. Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Diese Frist läuft am 1. Mai 2019 ab. Schon heute steht fest, dass es fünf Kanton nicht schaffen werden – auch der Kanton Zürich nicht.
Das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone unter anderem, auf den Mehrwert, der bei einer Einzonung entsteht, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. In jenen Kantonen, die innert Frist keine korrekte Mehrwertabgabe eingeführt haben, gilt deshalb ab dem 1. Mai ein Einzonungsstopp, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) mitteilte.
Zu hoher Freibetrag
Im Kanton Zürich wird die Ausgleichsregelung noch vom Kantonsparlament beraten. Eine fristgerechte Einführung ist nicht möglich. Die Kantone Genf, Luzern und Schwyz haben zwar rechtzeitig eine solche eingeführt. Die Regelung respektiere aber die Mindestvorgaben nicht, schreibt das Are.
In Genf und Luzern werde die Abgabe erst ab einem Mehrwert von 100'000 Franken erhoben. In einem den Kanton Tessin betreffenden Urteil hatte das Bundesgericht entschieden, dass eine Freigrenze in dieser Höhe gegen Bundesrecht verstösst.
Der Kanton Schwyz lässt bei Einzonungen einen Pauschalabzug von 10'000 Franken auf der Mehrwertabgabe zu. Da der Kanton den Abgabesatz auf das bundesrechtliche Minimum festgesetzt hat, liegt die Mehrwertabgabe faktisch unter 20 Prozent.
Der Kanton Zug hat zwar eine Ausgleichsregelung beschlossen, die den bundesrechtlichen Anforderungen genügt. Die Volksabstimmung dazu findet aber erst am 19. Mai 2019 statt, also nach Ablauf der Frist.
Verzug bei Richtplanung
Sobald die Kantone eine bundesrechtskonforme Regelung eingeführt hätten, werde der Bundesrat den Einzonungsstopp wieder aufheben, schreibt das Are. Bis dahin könnte jedoch bereits in weiteren Kantonen ein Einzonungsstopp gelten. Diese müssen nämlich spätestens am 1. Mai auch über einen revidierten, vom Bundesrat genehmigten Richtplan verfügen.
Mit Graubünden und Schaffhausen hat der Bundesrat am Mittwoch die Richtpläne Nummer 17 und 18 bewilligt. Jene von Basel-Landschaft, Jura, Freiburg, Wallis, Zug und Tessin werden derzeit überprüft.
Der Bundesrat hat bis zum Ablauf der Frist noch eine Sitzung und eine weitere am 1. Mai, eine rechtzeitige Umsetzung ist also noch immer möglich. Allerdings könnten rechtliche Hindernisse in den Kantonen eine rechtzeitige Inkraftsetzung immer noch verhindern.
Noch keine Genehmigungsgesuche liegen vor aus den Kantonen Obwalden und Glarus. Diese werden die Frist mit Sicherheit verpassen. Für alle Kantone, die am 1. Mai über keine genehmigte Richtplananpassung verfügen, tritt ein Einzonungsstopp automatisch in Kraft. (sda)