Der Landrat hatte Mitte Dezember 2020 kantonale Gelder von fünf Millionen Franken gesprochen um Unternehmen, die wegen den Coroaneinschränkungen in Schwierigkeiten geraten, zu helfen. Der Bund erhöht diesen Betrag auf 10,43 Millionen Franken.
Allerdings können diese Härtefallgelder erst nach dem 22. Februar 2021, nach Ablauf der Referendumsfrist, ausbezahlt werden. In der Annahme, dass die Hilfe damit für viele Restaurants und andere Betriebe zu spät kommen würde, verabschiedete der Regierungsrat deswegen am 22. Dezember 2020 eine Notverordnung.
Dank dieser konnten bereits im Januar Überbrückungshilfen von bis zu zwei Millionen Franken bereitgestellt werden. Bei der Hilfe handelt es sich um zinslose Darlehen von höchstens 50'000 Franken.
Zwei Gesuche bewilligt
Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) sagte am Mittwoch im Landrat, der Ruf nach Soforthilfe sei sehr laut, die Nachfrage nach den Vorschüssen sei dann kleiner gewesen. Es seien neun Gesuche eingereicht worden, von denen zwei bewilligt worden seien. Insgesamt wurden damit weniger als 100'000 Franken Überbrückungshilfe ausbezahlt. Als Gründe für die Ablehnung nannte Filliger Betreibungen, ein zu geringer Umsatz oder ein zu geringer Jahresumsatz.
Weil es sich um eine Notverordnung handelte, musste diese so rasch wie möglich dem Landrat vorgelegt werden. Dort stiess sie auf keine Opposition. Der Regierungsrat unternehme alles, um den Unternehmen rasch zu helfen, sagte etwa der Sprecher der CVP-Fraktion.
Die Grünen kritisierten jedoch in der Debatte, dass Nidwalden in der Krise zu wenig mache. Erwähnt wurden Frauen und Studentinnen und Studenten, deren Gelegenheitsjobs oder Jobs auf Abruf nun wegfallen würden. «Seien wir mutig, seien wir sozial», sagte der Fraktionssprecher. (sda)