Die zeitgemässe Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen bei gleichzeitiger Flexibilisierung seien richtige und notwendige Schritte, um das finanzielle Gleichgewicht und Leistungsniveau der AHV nachhaltig und generationengerecht zu sichern. Und auch die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer, sei für die Branche tragbar, schreibt HotellerieSuisse in einer Mitteilung. Die Verbandsleitung hat daher an ihrer Sitzung vom 24. Mai 2022 die Ja Parole zum Reformpaket AHV 21 einstimmig beschlossen. Volk und Stände entscheiden darüber am 25. September 2022 an der Urne.
Moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer ist tragbar
Die Zusatzfinanzierung der AHV über eine zeitlich unbegrenzte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes tangiere die Branche zwar direkt, so der nationale Dachverband. Wichtig dabei sei aber, dass der Sondersatz für Beherbergung und der beim Einkauf von Nahrungsmitteln relevante reduzierte Satz jeweils moderat um 0,1 Prozentpunkt angehoben werden.
Diese Sonderbehandlung der Tourismusbranche bei der Mehrwertsteuer würden heute fast alle Länder Europas kennen. Sie rechtfertige sich dadurch, dass sie eine Diskriminierung innerhalb der Exportbranchen ausgleiche, welcher der Tourismus aufgrund seiner Standortgebundenheit unterliegt, argumentiert HotellerieSuisse.
Vereinheitlichung des Referenzalters und Ausgleichsmassnahmen sind ausgewogen
Die Vereinheitlichung des Referenzalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge betrachtet die Verbandsleitung als ausgewogen. Sie entspreche einem zeitgenössischen Rollenbild mit gleichen Rechten und Pflichten, entlaste die AHV jährlich um netto 1,4 Milliarden Franken und sei ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der 1. Säule.
Gleichzeitig minimiere die etappenweise Angleichung von 64 auf 65 Jahre in Schritten von drei Monaten pro Jahr den Nachteil für einzelne Jahrgänge, hält HotellerieSuisse weiter fest. Ausserdem würden Ausgleichsmassnahmen für eine Übergangsgeneration von insgesamt neun Jahrgängen die Sozialverträglichkeit der Reform flexibel und je nach Ausgangslage der Betroffenen sichern. Die Massnahmen beinhalten laut Verband konkret einen lebenslangen AHV-Zuschlag, tiefere Kürzungssätze für Frühpensionierungen sowie einen erleichterten Vorbezug ab 62 Jahre.
Flexibilisierung und Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit sind notwendig
Als zeitgemäss und sinnvoll erachtet HotellerieSuisse auch die Flexibilisierung des Rentenbezugs, der den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt und einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Anstelle des heute üblichen «ordentlichen Rentenalters» soll der Rentenbezug neu flexibilisiert werden, womit sowohl Frauen und Männer die Möglichkeit geboten wird, sich zwischen 63 und 70 Jahren in AHV und obligatorischer beruflicher Vorsorge zu pensionieren.
Für die Hoteliers sind in diesem Zusammenhang auch die verbesserten Anreize für eine Weiterführung der Erwerbstätigkeit wichtig. Stand heute führen nach dem Referenzalter bezahlte Beiträge nicht zu einer höheren Altersrente. Neu würden diese Zahlungen zur Aufbesserung der Rente berücksichtigt. Zudem wird der Freibetrag von 1’400 Franken pro Monat freiwillig und ermöglicht damit AHV-Beiträge auch auf kleinen Löhnen – wie sie etwa bei reduzierten Pensen anfallen. (htr)
Revision der Altersvorsorge auf der Webseite von HotellerieSuisse