Der Bundesrat hebt per morgen Samstag die Quarantänepflicht für alle Länder auf  – sowohl für die Schengen-Staaten als auch für Länder im Süden Afrikas. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante möglichst zu verhindern, gilt jedoch eine verschärfte Testpflicht, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Alle Personen, auch geimpfte und genesene, müssen ab Samstag bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorweisen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigenschnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden.

Mit diesem Test werde sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus angesteckt haben, erkannt werden, teilte der Bundesrat mit. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.[RELATED]

Nicht einreisen in die Schweiz dürfen nicht geimpfte Drittstaatsangehörige, die aus Risikoländern in den Schengen-Raum einreisen wollen für vorübergehende Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Ausgenommen sind Härtefälle und Aufenthalte wegen Erwerbstätigkeit.

Der Bundesrat hatte wegen der neuen Omikron-Variante letzten Freitag die Einreisebestimmungen verschärft. Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen, mussten sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Am Einreisestopp ändert sich vorläufig nichts
Trotz Aufhebung der Quarantänepflicht für Einreisende aus von der Omikron-Variante betroffenen Staaten. beibt der Einreisestopp für Reisende aus neun Ländern  vorerst in Kraft. Dies sagte Michael Gerber, Leiter der Abteilung Recht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Freitag vor den Medien in Bern.

Der Bund hatte den Eineisestopp für Reisende aus Botsuana, Eswatini, Hongkong, Israel, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika am vergangenen Freitag verhängt. Davon ausgenommen sind allerdings Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen.

Aufgehoben hat der Bundesrat dagegen das Verbot von Direktflügen aus Südafrika, das ebenfalls am Freitag aufgrund des Auftauchens der Omikron-Variante erlassen worden war.

Stellung nahm Gerber zudem zur Testpflicht vor der Einreise in die Schweiz: Bis anhin genügte es, ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests vorzuwiesen, neu braucht es dafür einen PCR-Test.

Personen, die bereits vor Bekanntgabe der Entscheide auf einem andern Kontinent ins Flugzeug gestiegen seien, könnten den PCR-Test nach ihrer Landung nachholen, versicherte Gerber.

Touristiker bedauern die ausgeweitete Testpflicht
Die Tourismusbranche begrüsst in einer Stellungnahme, dass der Bundesrat eine Lösung präsentiert hat, die ab morgen Samstag ohne Reisequarantäne auskommt. Neu gilt hingegen, dass alle Einreisenden einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Nach vier bis sieben Tagen muss erneut ein negativer Test vorliegen – möglich ist dann auch ein Antigen-Schnelltest.

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) bedauert diese Ausweitung der Testpflicht auf alle Einreisenden. Diese Massnahme bedeute einen klaren Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Tourismus, argumentiert der Verband. Testkosten seien teuer und insbesondere für mehrköpfige Familien ein Grund, ins grenznahe Ausland auszuweichen. Das verschärfte Testregime treffe auch ungeimpfte Drittstaatenangehörige aus Risikoländern – etwa Touristinnen und Touristen aus Grossbritannien. 

Der Tourismussektor werde seinen Beitrag für sicheren Wintersport leisten und sei sich bewusst, dass die konsequente Umsetzung der Schutzkonzepte eines der wichtigsten Instrumente dafür ist, heisst es in der Mitteilung weiter. (sda/npa)


Einreisebestimmungen ab 4. Dezember gültig

  • Ab Samstag werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen.

  • Alle Personen, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor der Einreise einen PCR-Test machen lassen.

  • Alle Personen müssen sich zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise einem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.

  • Einreisende müssen die Testkosten selbst tragen.

  • Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen.

  • Einreisende aus Grenzregionen sind von der neuen Testpflicht ausgenommen.