Die WAK beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, eine Motion von Isidor Baumann (CVP/UR) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Auslöser für den Vorstoss war ein Bundesgerichtsurteil zum Mindestlohn im Kanton Neuenburg. Das Gericht kam zum Schluss, dass die gesetzliche Festlegung eines minimalen Stundenlohns von 20 Franken zulässig ist.
Damit seien die Sozialpartnerschaft und die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) unnötig geschwächt worden, argumentiert Baumann. Nun bestehe der Missstand, dass von den Sozialpartnern vereinbarte Gesamtarbeitsverträge zwar vom Bundesrat für die ganze Schweiz für allgemeinverbindlich erklärt werden, aber durch kantonale Bestimmungen wieder ausgehebelt werden könne.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion betonen, Mindestlöhne würden nicht bestritten. Diese sollten aber insbesondere dort zum Zug kommen, wo kein GAV vorhanden sei und die Arbeitnehmer deshalb einen gewissen Schutz bräuchten.
Die Gegnerinnen und Gegner sehen keinen Grund für einen Vorrang allgemeinverbindlich erklärter GAV. Wenn die Sozialpartner mit dem GAV nicht mehr zufrieden seien, könnten sie ihn kündigen, argumentieren sie. (sda)