Jährlich werde in der Schweiz eine Fläche von der Grösse des Walensees oder des Murtensees verbaut, sagte Leuthard vor den Medien in Bern. Boden sei aber nicht unbeschränkt verfügbar. «Wir wollen den Landverschleiss und die Bodenspekulation bekämpfen.»
Mit dem neuen Raumplanungsgesetz ist dies aus Sicht des Bundesrates möglich:Die Revision gewährleiste eine kompakte Siedlungsentwicklung und garantiere, dass die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibe, sagte Leuthard.
Zu grosse Bauzonen verkleinern
Die Revision zielt darauf ab, zu grosse Bauzonen zu verkleinern und bestehende Baulandreserven besser zu nutzen. Die Bauzonen sollen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Sind Bauzonen grösser als der Bedarf, müssen sie verkleinert werden. Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, können dagegen neue Bauzonen geschaffen werden.
Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, gewinnt es an Wert. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz erhielten die Kantone und Gemeinden mindestens 20 Prozent des Mehrwerts, wenn das neu eingezonte Grundstück verkauft oder überbaut wäre und die Eigentümer den Gewinn erzielt hätten. Die Mehrwertabgabe sei das logische Gegenstück zu den Entschädigungen bei Rückzonungen, schreibt das UVEK.
Landschaftsinitiative zu starr
Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, die verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird. Die Initianten haben das Volksbegehren unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Gesetzesrevision in Kraft tritt.
Lehnt das Volk die Revision an der Urne ab, gelangt die Initiative zur Abstimmung. Aus Sicht des Bundesrates ist die Initiative zu starr. Vielen Kantonen würde es verunmöglicht, bei Bedarf neues Land einzuzonen, hält das UVEK fest. Damit würde die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt. (npa/sda)