Dieser Schritt steht im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket, das der Bundesrat am 24. Februar 2010 verabschiedet hatte, wie das BFM einen Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Montag bestätigte.
Das Paket enthält nach BFM-Angaben Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsansprüche sowie gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und gegen Lohn- und Sozialdumping.
Das FZA regle primär Aufenthaltsrechte von Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen, woraus auch Ansprüche an die Sozialwerke erwachsen könnten. Keinen Schutz biete das Abkommen dagegen für Personen, die nur «aus Gründen des Bezugs von Sozialleistungen» in die Schweiz einwandern würden.
Detaillierter Inhalt definieren
Um mögliche weitere Gegenmassnahmen ergreifen zu können, sollen die problematischen Bereiche des FZA in Zusammenarbeit mit den Kantonen untersucht werden. «Dazu müssen die Missbräuche identifiziert und definiert sowie statistisch erhoben werden», schreibt das BFM weiter. Der detaillierte Inhalt des «Missbrauchsmonitoring» müsse noch definiert werden.
Als zentrale Voraussetzung für einen allfälligen Aufbau des Monitorings sieht das BFM die Mitarbeit der Kantone, zumal gerade die Ausrichtung der Sozialhilfe in kantonaler Kompetenz liege. Aus diesem Grund hat das BFM bereits entsprechende Anfragen gestartet.
Während sich der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden bereits zur Zusammenarbeit bereit erklärt hat, wird die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden im Februar darüber befinden.