Zur Abstimmung kam es, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Der Kantonsrat hatte das Gesichtsverhüllungs-Verbot Ende 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP beschlossen. Die FDP und das linksgrüne Lager waren dagegen. Die Stimmberechtigten sagten mit 73'830 zu 36'948 Stimmen deutlich Ja zur Vorlage. Die Stimmbeteiligung betrug 35,8 Prozent. Bestraft wird künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet».
Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.
Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler (SP) zeigte sich nicht überrascht vom Ja zum Verhüllungsverbot. Allerdings werde die Regelung kaum etwas bewirken. Die Regierung habe dies schon vor der Abstimmung gesagt, erklärte Fässler der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Ich selber habe im Kanton St. Gallen noch nie eine Burkaträgerin gesehen», so Fässler. Auch könne er sich keine Situation vorstellen, in der die Bedingungen des Verbots erfüllt wären. Fässler geht davon aus, dass die St. Galler Polizei Burkaträgerinnen nicht büssen wird, sofern sich jemals solche im Kanton zeigen sollten.
SVP sieht präventive Wirkung
Die SVP erhofft sich vom Verbot eine präventive Wirkung. Auch CVP-Vertreter sprachen sich dafür aus: Eine solche Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots ergebe Sinn und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) ortet darin hingegen ein Zeichen der «Islamophobie» in der Schweiz. Sollte sich eine Diskriminierung von Niqab-Trägerinnen abzeichnen, werde er rechtliche Schritte prüfen. «Aufgrund des Wortlautes gehen wir aber derzeit davon aus, dass das Tragen eines Niqabs aus religiöser Überzeugung weiterhin zulässig ist», schreibt der IZRS.
Die Gegner – FDP, SP, Grüne und GLP – sprachen von einem «Gesetz für die Galerie». Zudem sei es bereits heute strafrechtlich verboten, eine Frau zum Tragen einer Burka zu zwingen. Das neue Gesetz sei überflüssig und vage formuliert. Die Umsetzung wäre komplett willkürlich. Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst. Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa 10 verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind an einer Hand abzuzählen.
Bundesrat will Regeln verschärfen
Das Thema Verhüllungsverbot ist auch auf nationaler Ebene aktuell. Das «Egerkinger Komitee» lancierte die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Diese verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Dem Bundesrat geht diese Burka-Initiative zu weit. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die bewährte kantonale Regelungsautonomie ein. Er will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden.
In einem Gegenvorschlag zeigt er sich aber bereit, die Regeln zu verschärfen. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden nur unverhüllt stattfinden dürfen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden. Seit Ende Juni läuft dazu die Vernehmlassung. Danach kommt die Vorlage vors Parlament. Über Initiative und Gegenvorschlag abgestimmt wird voraussichtlich erst 2019. (sda)