Der Landrat Nidwalden hatte im Dezember 2020 kantonale Härtefallgelder von 5 Millionen Franken gesprochen. Der Bund erhöhte diesen Beitrag auf 10,43 Millionen Franken.
Der Bundesrat habe kürzlich seine Absicht bekannt gegeben, deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei mit. Nidwaldner Unternehmen könnte bei einer entsprechenden Beteiligung des Kantons damit Hilfe von total bis zu 27,6 Millionen Franken ausbezahlt werden.
Bisherige Mittel reichen nicht
Allerdings bedeutet dies, dass der vom Landrat gesprochene 5-Millionen-Franken-Kredit nicht ausreichen dürfte, weil der Kanton sich gemäss dem Vorschlag des Bundesrats zu 30 Prozent an der Hilfe beteiligen muss. Falls alle Mittel eingesetzt werden müssen, würde sich der Nidwaldner Betrag somit auf 8,28 Millionen Franken erhöhen.
Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte erhöhte Hilfe und die dazu gehörenden Modalitäten sind indes noch nicht gesichert, sondern müssen noch von den eidgenössischen Räten beschlossen werden. Dies soll im März geschehen.
Damit Nidwalden seinen Anteil danach rasch zur Verfügung stellen kann, entschied sich die Kantonsregierung für eine Notverordnung. Sie hat diese am Dienstag per 24. Februar erlassen. Die Notverordnung wird nachträglich dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet.
Dass die Härtefallhilfe ausgebaut werden muss, steht für den Regierungsrat ausser Zweifel. Mit den bislang zur Verfügung stehenden 10,43 Millionen Franken könnten die von der Krise getroffenen Nidwaldner Betrieben nicht nachhaltig gestärkt werden, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei.
183 Hilfsgesuche
Von Mitte Januar bis Mitte Februar gingen demnach 183 Hilfsgesuche ein. Erste Beiträge sollen Anfang März ausbezahlt werden. In den nächsten Tagen werde die zuständige Kommission über die Annahme der Gesuche, die Beitragshöhen und die Art der Auszahlung entscheiden, hiess es dazu in der Mitteilung.
Weil sich die Krise durch die lange Schliessung von Restaurants, Fitnessstudios oder gewissen Läden verschärft hat, änderte der Regierungsrat auch die Auszahlungsmodalitäten. Die Unternehmen sollen mehr A-fonds-perdu-Beiträge erhalten als bislang vorgesehen.
Neu würden sämtliche Bundesmittel für nicht rückzahlbare Beiträge eingesetzt, teilte die Staatskanzlei mit. Die Kantonsmittel würden für Bürgschaften vergeben. Unverändert bleibt aber die maximale Höhe der Hilfe, die einem Unternehmen gewährt werden solle. (sda og)