Die Berglandwirtschaft werde wesentlich von der Politik gesteuert, teilte die SAB nach ihrer Generalversammlung in Les Diablerets VD vom Donnerstag mit. Bei der für Ende 2019 in Aussicht gestellten Botschaft des Bundesrats zur Agrarpolitik 2022 werde die SAB sich darum für die Einführung eines Sockelbeitrags an kleinere Betriebe einsetzen.
Die SAB widersetzt sie sich zudem einer Veränderung der Berufsanforderungen für Nebenerwerbsbauern. Die Schafwollverwertung soll fortgesetzt werden.
Der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative erteilt die Arbeitsgemeinschaft eine Absage. Beide Volksbegehren würden die Landwirtschaft stark einschränken. Unterstützenswert sei dagegen die in der Agrarpolitik 2022 vorgesehene Optimierung des Pestizideinsatzes.
Im weiteren begrüsste die Generalversammlung die neue Definition der Berggebiete durch das Bundesamt für Statistik (BFS). Die einheitliche Abgrenzung sei beim Wechsel der Regionalpolitik des Bundes 2008 verloren gegangen. Die neue Definition schaffe wieder Klarheit.
Demgemäss gehören 71 Prozent der Fläche der Schweiz, 25 Prozent der Bevölkerung und 22 Prozent der Beschäftigten zum Berggebiet. Gemäss der BFS-Definition liegen Land über 800 Meter über Meer und Steillagen unterhalb dieser Höhe im Berggebiet. Die Abgrenzung bilden die Gemeindegrenzen. Eine Gemeinde liegt im Berggebiet, wenn über 50 Prozent ihrer Fläche der Berggebiets-Definition entspricht. (sda)