Stillschweigend lehnte er am Dienstag zwei Motionen der nationalrätlichen Finanzkommission ab. Die gewährte Frist von fünf Jahre sei bereits ein Kompromiss, sagte Kommissionssprecher Peter Hegglin (CVP/ZG) zur ersten Motion. Eine Verlängerungsmöglichkeit für Härtefälle um zwei Jahre sei bereits vorgesehen.
Auch der Bundesrat lehnt die Verlängerung ab. Ziel der Kredite sei eine kurzfristige Liquiditätszuführung gewesen, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Jetzt die Frist zu verlängern, würde dem ursprünglichen Zweck zuwiderlaufen.
Damit ist die Motion vom Tisch. Sie sah vor, die Rückzahlungsfrist für Covid-19-Kredite von fünf auf acht Jahre zu verlängern, damit Unternehmen die Kredite besser zurückzahlen können. Damit sollten Konkurse vermieden werden.
Kein Festschreiben des Null-Zinses
Der Ständerat sprach sich mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die zweite Motion aus. Sie forderte, den Zinssatz von 0,0 Prozent bei Krediten bis 500'000 Franken über das erste Jahr hinaus zu verlängern. Gemäss Verordnung ist der Nullprozent-Zinssatz für das erste Jahr fix, danach kann er dem Markt angepasst werden.
Die aktuelle Ungewissheit über die künftige Zinsentwicklung lasse es nicht zu, einen Zinssatz festzusetzen, sagte Peter Hegglin. Dieser könne zudem einen negativen Anreiz geben, einen Kredit aufzunehmen, weil dieser quasi gratis sei.
Davor müsse man nicht Angst haben, entgegnete Eva Herzog (SP/BS), die den Zinssatz 0,0 Prozent für die gesamte Laufzeit des Kredits hätte festschreiben wollen. Die Unternehmen müssten die Kredite ja am Schluss zurückzuzahlen, daher würden sie nicht einfach Geld ohne Not aufnehmen.
Die Ratsmehrheit und der Bundesrat sahen jedoch keinen Handlungsbedarf. Wahrscheinlich werde der Zins ohnehin bei Null bleiben, sagte Maurer zudem. Diesen Zinssatz aber in der Verordnung festzuschreiben sei der falsche Weg. Wenn die Zinsen doch steigen sollten – was ein gutes Zeichen für die Wirtschaft wäre – solle eine Anpassung möglich sein, sagte der Finanzminister.
Auch diese Motion ist damit erledigt. (sda)