Nach der Unterzeichnung im September hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer schon im November die Ampeln wieder auf Rot gestellt: Ein Jahr vor der Bundestagswahl kam aus Baden-Württemberg so heftiger Widerstand, dass der Minister versprach, noch einmal das Gespräch mit der Schweiz zu suchen.
Vor der Ratifizierung sollten offene Fragen zum Staatsvertrag erörtert und geklärt werden. Die süddeutschen Gegner des Abkommens verlangten gar, dass der Vertrag neu verhandelt werden müsse. Das lehnte die Schweiz ab, was Verkehrsministerin Doris Leuthard am Donnerstag im Nationalrat bekräftigte.
Offen gelassen wurde die Tür für Präzisierungen zum Vertrag, allenfalls sogar völkerrechtlich verbindlich mit einem Notenaustausch. Am 22. April trafen sich die Verantwortlichen beider Länder sowie interessierte Kreise zu Gesprächen in Basel, bei welchem die deutsche Seite ihre Anliegen an die Schweiz formulierte.
Demnach braucht es Klärungen zur Absenkung der Flughöhen, zur Anzahl der Nordanflüge, zu den Flugrouten und zum Grenzabstand beim geplanten gekrümmten Nordanflug. Die Schweiz zeigte sich in diesen Punkten gesprächsbereit.
Nachdem am Donnerstag das Schweizer Parlament mit dem Ja des Nationalrates den Fluglärmvertrag mit Deutschland genehmigt hat, liegt nun der Ball wieder bei Deutschland: Dort werden derzeit die Möglichkeiten ausgelotet, von der Schweiz verbindliche Zusagen zu bekommen. «Das Gespräch im April in Basel hat dafür eine Perspektive eröffnet», heisst es in einer Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums vom Donnerstag. Aussagen über den zeitlichen Ablauf der weiteren Schritte könnten aber derzeit nicht gemacht werden.
Damit bleibt das wichtigste Ziel des Vertrags, Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich zu schaffen, trotz Genehmigung durch das Schweizer Parlament vorerst unerreicht. (npa/sda)