Mit einer zweiten Strassenröhre würden die technischen und baulichen Voraussetzungen für den Vierspurbetrieb und die Verdoppelung der Kapazitäten geschaffen, sagte der Präsident der Alpen-Initiative, Fabio Pedrina, laut Communiqué. «Das ist verfassungswidrig.»
Der Bundesrat will eine zweite Röhre bauen, um während der Sanierung des bestehenden Tunnels die uneingeschränkte Durchfahrt für den Strassenverkehr zu ermöglichen, wie er im Juni bekannt gegeben hatte.
Um den Alpenschutzartikel zu respektieren, der vorschreibt, dass die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden darf, will die Regierung im Gesetz verankern, dass in beiden Röhren nur eine Fahrspur benützt werden darf. Die andere soll als Pannenstreifen oder bei Unterhaltsarbeiten als Gegenfahrbahn dienen.
Die Alpen-Initiative glaubt aber nicht, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Sei die Röhre einmal gebaut, werde sie auch voll genutzt, heisst es in der Mitteilung.
Im Oktober hatte bereits der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) offiziell das Referendum angekündigt, nachdem er dazu von seinen Sektionen ermächtigt worden war.
Gegenwärtig erarbeitet der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage. Das Parlament dürfte erst 2014 oder 2015 über das Gesetz entscheiden. (npa/sda)