Angesichts der steigenden Fallzahlen habe sich das Risiko eines Superspreader-Vorfalls mit weitreichenden Folgen erhöht, teilte das Basler Gesundheitsdepartement am Mittwoch mit. Zudem sei die Durchführung von Grossveranstaltungen mit den Vorgaben des Bundesrats, im öffentlichen Raum Menschenansammlungen mit über 15 Personen zu untersagen, nicht mehr vereinbar.
Das Vorgehen sei mit den Nachbarkantonen Aargau, Baselland und Solothurn abgesprochen. Das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden ist vorerst bis Ende Jahr terminiert.
Konkret vom baselstädtischen Verbot von Grossveranstaltungen betroffen sind die Heimspiele des FC Basel sowie ein Veranstaltung mit dem deutschen Comedian Carolin Kebekus im Musical-Theater, wie eine Sprecherin des Gesundheitsdepartements auf Anfrage sagte.
Weihnachtsmarkt soll stattfinden
Vorerst nicht betroffen ist der Basler Weihnachtsmarkt. Märkte würden nicht als Veranstaltungen gelten, weshalb dieser Anlass nicht abgesagt werden müsse, sagte die Sprecherin. Das Schutzkonzept sei angepasst worden und sehe eine Einzäunung und Zugangsregelung mit einer Besucherzahlbeschränkung für die beiden Marktbereiche auf dem Barfüsserplatz und Münsterplatz vor. Zudem sei eine Maskenpflicht verfügt worden.
Der Kanton Basel-Stadt hat am Mittwoch 43 neue Infektionen mit dem Coronavirus verzeichnet. Die Zahl der positiv getesteten und an Covid-19 erkrankten Personen in Isolation stieg um 36 auf 298 an.
Auch Baselland verschärft Corona-Massnahmen
Auch die Baselbieter Regierung verschärft wegen stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen ihre Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Ab Donnerstag dürfen sich nur noch maximal 100 Personen in Bars und Clubs aufhalten. Zudem wird der Kantonale Krisenstab wieder reaktiviert.
Verfüge der Gastwirtschaftsbetrieb hingegen mehrere, räumlich getrennte Gästebereiche, dürfen sich in jedem Raum bis zu 100 Gäste aufhalten, jedoch insgesamt nicht mehr als 300. Dies teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit.
Auch gilt für Veranstaltungen mit über 50 Personen eine Unterteilung in Steh- und Sitzplatzsektoren, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder andere Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Auch hier müssen die Kontaktdaten erfasst werden.
Grossveranstaltungen mit über über 1000 Personen dürfen vom 1. November bis 31. Dezember nicht mehr stattfinden. Bereits erteilte Bewilligungen würden widerrufen. Die Massnahmen seien mit Nachbarkantonen Basel-Stadt, Solothurn und Aargau koordiniert, heisst es weiter in der Mitteilung. (sda)