Eine entsprechende Änderung der Bauordnung hat der Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet, wie er am Mittwoch mitteilte. Der Wohnraum in der Stadt Bern solle primär der ständig anwesenden Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen.
Handlungsbedarf besteht laut Gemeinderat vor allem in der Altstadt.Dort gab es in den letzten Jahren vermehrt Angebote für temporäre Wohnformen, etwa für Geschäftsleute und Airbnb-Kunden.
Mit der Teilrevision der Bauordnung folgt der Gemeinderat einem Auftrag des Parlaments. Der Stadtrat hatte Anfang 2017 eine Motion überwiesen, die sich gegen die Zweckentfremdung von Altstadt-Wohnungen richtete.
Detailhandel, Klein- und Gastgewerbe in den Lauben
Ausserdem soll die untere Altstadt ein lebendiger Ort für deren Bewohnerinnen und Bewohner sowie für die Kundinnen und Kunden der Spezialgeschäfte, der Gastronomie und der Kultur- und Dienstleistungsbetriebe bleiben. Dies setze eine Nutzungsvielfalt ohne Dominanz einzelner Branchen und eine einladende Gestaltung der Schaufenster und Aussenräume voraus, schreibt die Stadtverwaltung.
Das entspricht auch dem Anliegen einer vom Stadtrat überwiesenen Motion. Zu diesem Zweck schlägt der Gemeinderat eine Regelung vor, wonach in den an die Laube angrenzenden Räumen in Zukunft nur noch Detailhandelsgeschäfte, Gast- und Kleingewerbebetriebe sowie kulturelle Nutzungen und quartierbezogene Dienstleistungsbetriebe zulässig sein sollen.
Zudem sieht der Gemeinderat für die ganze Altstadt Vorschriften zur Gestaltung der Fassaden in den Lauben vor. (sda/htr)